Bisher waren die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Mit Beginn dieses Jahres startete die Umwandlung in eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wenn diese bis Mitte des Jahres vollzogen ist, werden sie „Medizinischer Dienst" (MD) genannt.
Vom MDK zum MD
Organisation der Medizinischen Dienste
Sowohl der bisherige MDK/MDS, als auch der zukünftige Medizinische Dienst haben zwei Ebenen:
- Den Medizinischen Dienst (MDK – zukünftig MD) auf Landesebene, als sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienst und
den jetzigen - Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS – zukünftig MD Bund), der die Aufgabenwahrnehmung und Zusammenarbeit der MDK, beziehungsweise der zukünftigen MD, koordiniert und betreut.
Organe der Medizinischen Dienste
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung sind die Organe des MD. Der Verwaltungsrat stellt unter anderem den jährlichen Haushaltsplan fest und beschließt die MD-Satzung. Er prüft jährlich die Betriebs- und Rechnungsführung und stellt Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben des MD auf.
Finanzierung
Auch zukünftig werden die Medizinischen Dienste jeweils zur Hälfte von den Pflegekassen und den Krankenkassen finanziert. Dies geschieht über eine Pro-Kopf-Umlage, die die Kassen für jedes Mitglied mit Wohnsitz in dem jeweiligen Gebiet an den entsprechenden Dienst entrichten.
Der MDK Bremen
Der MDK Bremen wurde 1989 gegründet. Er ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Rechtsaufsicht der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz unterstellt. Dies wird sich durch die Umwandlung in den MD nicht ändern.
Wie ändert sich die Struktur?
In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.
Sowohl die Verwaltungsräte der MD in den Ländern, als auch der Verwaltungsrat des MD Bund sollen künftig aus 23 Mitgliedern bestehen. Davon sollen 16 von den Kranken- und Pflegekassen gewählt, fünf auf Vorschlag der Interessenverbände der Patientinnen und Patienten eingesetzt und zwei auf Vorschlag der Berufsvertretungen der Ärztekammern benannt werden.
Für den MD Bund sollen die Mitglieder aus den Verwaltungsräten der MD der Länder gewählt werden.
Schritte der MDK-Reform
- Am 1. Januar 2021 ist das MDK-Reformgesetz in Kraft getreten.
- Bis 30. Juni 2021 sollen Wahl, Benennung und Konstituierung der neuen Verwaltungsräte in den MD der Länder vollzogen sein.
- Bis 30. September 2021 wählen die neuen Verwaltungsräte der MD der
Länder den neuen Verwaltungsrat des MD Bund.
Vollzug der Umwandlung
Die Behörde der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz hat - als Rechtsaufsicht über den MDK und zukünftigen MD Bremen - über die Satzung des MD zu entscheiden. Dies ist inzwischen mit der Genehmigung der Satzung geschehen und so wird der bisherige MDK ab dem 01.05.2021 in die neue Organisationsform MD übergehen. Auch alle Rechte und Pflichten des MDK gehen dann auf den MD über.
Auch die Mitglieder des Verwaltungsrats des MD Bund sind inzwischen gewählt, sodass bereits am 29.04.2021 die konstituierende Sitzung stattfinden konnte.
Die Beteiligung von Patienten- und Berufsvertretern kann dazu beitragen, die Arbeit des MDK transparenter zu machen und die Akzeptanz des MDK und seiner wichtigen Rolle innerhalb der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu stärken. Allerdings erhöht sich dadurch nun die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder von derzeit 10 auf 23 – damit gehen auch Nachteile einher.