Krankenhausplanung

Symbolbild: Krankenhaus

Die Krankenhausplanung legt allgemeine Versorgungsziele der stationären Gesundheitsversorgung fest. Sie passt die regionale Betten- und Leistungskapazität bedarfsgerecht an die bestehenden Verhältnisse an und prognostiziert die künftige Nachfrage nach Krankenhausleistungen. Damit umfasst sie auch Entscheidungen zur medizinischen Schwerpunktplanung in den Krankenhäusern unseres Bundeslandes, so zum Beispiel zur geriatrischen Versorgung, Strahlenheilkunde und zur urologischen Versorgung. Der aktuelle Krankenhausplan in der Zwischenfortschreibung 2021 - 2023 der Freien und Hansestadt Hamburg wurde verlängert bis 31.12.2026.

Intensive Zusammenarbeit der Krankenkassenverbände mit der Sozialbehörde

In Deutschland liegt die Verantwortung für eine angemessene Versorgung mit Krankenhausbetten und Krankenhausleistungen bei den Bundesländern – in Hamburg ist deshalb die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) damit befasst. Die Krankenkassen werden zwar angehört, der sogenannte Letztentscheid liegt aber bei der Sozialbehörde. Die vdek-Landesvertretung ist daher beratend tätig und vertritt die Interessen der Mitgliedskassen. Gesetzliche Grundlage für die Krankenhausplanung sind das Krankenhausfinanzierungsgesetz und das Hamburgische Krankenhausgesetz (HmbKHG).

Die Krankenhauspolitik hat gerade in einer Metropolregion wie Hamburg einen besonderen Stellenwert: Mehr als jeder dritte Patient in Hamburger Kliniken kommt aus den umliegenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Krankenkassenverbände, die Behörde und die Krankenhausträger arbeiten deshalb sehr intensiv zusammen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die Hamburger Bevölkerung bei Krankenhausaufenthalten wohnortnah und bestmöglich zu versorgen.