Palliativversorgung
Nach der Definitionder Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist die Palliativmedizin "die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer voranschreitenden, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung in der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, andere Krankheitsbeschwerden, psychologische, soziale und spirituelle Probleme höchste Priorität besitzt."
Es geht bei der Palliativversorgung also nicht um eine Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern es stehen Lebensqualität, Wünsche, Ziele und das Befinden der Patienten in der letzten Lebensphase im Vordergrund der Behandlung. Festgehalten ist dies in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und in den Empfehlungen zur Ausgestaltung der Versorgungskonzeption der SAPV für Kinder und Jugendliche.
Die SAPV-Richtlinie regelt die ärztliche Verordnung und den Inhalt der Palliativversorgung.
Die meisten Menschen möchten ihre letzten Lebenstage zu Hause verbringen. Diesem verständlichen Wunsch konnte bislang häufig nicht entsprochen werden, da die dafür notwendigen unterstützenden Strukturen nicht vorhanden oder nur ungenügend organisiert waren. Mit entsprechenden vertraglichen Regelungen haben die Ersatzkassen in Hessen die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass dies nun flächendeckend möglich ist. Ein aufeinander abgestimmtes Miteinander von besonders qualifizierten Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten und Ärzten schafft ein Netz, das dem sterbenden Menschen, seinen Angehörigen und Freunden die Hilfe bietet, die notwendig ist, diese schwere Situation zu Hause zu meistern.
Weitere Informationen zur Palliativversorgung in Hessen finden Sie beim Fachverband SAPV.