Soziotherapie
Die ambulante Soziotherapie soll psychisch kranken Menschen durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, erforderliche ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen zu akzeptieren und selbstständig in Anspruch zu nehmen. Patienten, die nicht in der Lage sind, diese Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen, können Leistungen der Soziotherapie erhalten, wenn dadurch Krankenhausbehandlungen vermieden oder verkürzt werden können.
Diese Versorgung der Versicherten darf nur durch zugelassene Personen oder Einrichtungen erfolgen (§ 132b SGB V). Um Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Leistungserbringer eine Zulassung.
Zulassung
Die Soziotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Begutachtungs-Richtlinie des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände (MDS) geben einen Überblick über die Inhalte der Soziotherapie und die Zugangsvoraussetzungen im Einzelnen.
Diese Richtlinien sind die zentrale Arbeitsgrundlage für die Begutachtungspraxis und stellen insofern eine einheitliche Handhabung durch die Medizinischen Dienste (MD) sicher.
Die allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringer für Soziotherapie in Hessen finden Sie hier:
Diese Anforderungen bilden die Grundlage, um Verträge zwischen Leistungserbringern und den Verbänden der Krankenkassen zu schließen. Gerne stellen wir ein Muster für einen solchen Einzelvertrag in Hessen zur Verfügung.
Kontakt
Anfragen diesbezüglich können per E-Mail an AmbPflegeHES_Zulassung@vdek.com gerichtet werden.