E-Rezept und mehr Pflegegeld

Das ändert sich 2024 für gesetzlich Versicherte

Ob Leistungen für Pflegebedürftige, digitale Rezepte oder Brustkrebsvorsorge: Seit Jahresbeginn haben sich rund um die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung zahlreiche Regelungen geändert. Der Verband der Ersatzkassen Mecklenburg-Vorpommern hat die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst.

Höhere Zuschüsse in der Pflege

So steigt das Pflegegeld für die knapp 60.000 zu Hause gepflegten Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern um fünf Prozent. Um den gleichen Prozentsatz erhöhen sich auch die Zahlungen der Pflegekassen im Falle durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste erbrachte Sachleistungen. Hiervon profitieren etwa 35.000 Menschen im Nordosten. Die genauen Beträge sind dabei von der jeweiligen Pflegestufe abhängig.

Aber nicht nur im Bereichen der ambulanten Pflege Mecklenburg-Vorpommerns kommt es zu Entlastungen. Entlastet werden auch die etwa 19.000 Pflegebedürftigen, die stationär in Heimen gepflegt werden. Die Pflegeversicherung beteiligte sich schon bislang mit einem gestaffelten Zuschuss an den anfallenden Pflegekosten. Dieser ist nun zum Jahresbeginn gestiegen, so dass sich der individuelle Eigenanteil der Pflegebedürftigen reduziert. Die Höhe der Entlastung ist dabei davon abhängig, wie lange sich eine Person bereits in stationärer Pflege befindet.

Digitalisierung: E-Rezept nun Normalität

Ebenfalls seit Jahresbeginn müssen die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte (früher Kassenärztin bzw. Kassenarzt genannt) im Land in der Lage sein, sogenannte E-Rezepte auszustellen. Diese ersetzen nun die althergebrachten „rosa Zettel“ durch eine digitale Lösung. Versicherte können weiterhin in einer Apotheke ihrer Wahl auf sie ausgestellte E-Rezepte einlösen, indem sie entweder ihre Gesundheitskarte oder ihr Handy vorzeigen, auf dem die App „Das E-Rezept” des Anbieters gematik installiert ist. Der Umgang mit Rezepten soll damit vereinfacht und beschleunigt werden. Auf Wunsch lässt sich der QR-Code des E-Rezepts weiterhin auch ausdrucken.

Brustkrebsfrüherkennung wird ausgeweitet

Ab der zweiten Jahreshälfte, konkret ab dem 1. Juli 2024, haben alle Frauen bis zu einem Alter von 75 Jahren einen Anspruch auf Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs. Bisher konnten nur Versicherte zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre eine solche Untersuchung erhalten. Von der Ausweitung können in Mecklenburg-Vorpommern über 60.000 Frauen zwischen 70 bis 75 profitieren. Sie werden, anders als die jüngere Gruppe, allerdings vorerst nicht schriftlich zur Untersuchung eingeladen. Stattdessen können sie sich an die sogenannte Zentrale Stelle ihres Bundeslandes wenden. Bei den Zentralen Stellen handelt es sich um eigenständige Organisationen mit dem Auftrag, Einladungen und Termine für Mammographie-Screenings zu verwalten. Sie prüfen die Voraussetzungen und vergeben anschließend einen Termin in einer Screening-Einheit. Die für ihre Region zuständige Zentrale Stelle finden Versicherte über die Website mammo-programm.de/de/termin.


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Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com