Stationäre Pflege

Bei stationärer Pflege erfolgt die Versorgung der Pflegebedürftigen in einer teil- oder vollstationären Pflegeeinrichtung. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind Alten- bzw. Pflegeheime. Dort werden die Pflegebedürftigen unter ständiger Aufsicht einer verantwortlichen Pflegefachkraft betreut und verpflegt. Während die vollstationäre Pflege eine Versorgung rund um die Uhr sicherstellt, erfolgt die Versorgung bei teilstationärer Pflege zeitweise nach Vereinbarung (zum Beispiel halbtags, ganztags oder nachts).

Für die pflegerische Versorgung in der stationären Pflege entstehen sogenannten Pflegekosten, an denen sich die Pflegekassen mit einem Leistungsbetrag in Abhängigkeit vom Pflegegrad beteiligen. Die darüber hinausgehenden Kosten sind durch den Pflegebedürftigen als Eigenanteil zu tragen. Zusätzlich müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten durch die Pflegebedürftigen selbst entrichtet werden.

Bei vollstationärer Pflege beteiligt sich die Pflegekasse seit 1. Januar 2022 zudem mit einem zusätzlichen Leistungszuschlag an den pflegebedingten Eigenanteilen, der von der Bezugsdauer vollstationärer Pflegeleistungen abhängig ist. Der Zuschlag reicht von 15 Prozent bis höchstens 75 Prozent des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

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