Fokusthema Sozialwahl 2023

Fragen und Antworten

Logo: Sozialwahl 2023 (Kuvert mit Gesicht)
Wann findet die Sozialwahl eigentlich ganz genau statt?

Alle Wahlberechtigten erhalten im Zeitraum zwischen dem 21. April und dem 2. Mai 2023 die Wahlunterlagen per Post. Diese enthalten die für die Briefwahl erforderlichen Dokumente und auch eine Erklärung zur Online-Stimmabgabe.

Wer per Brief wählt, muss dann die Wahlunterlagen so rechtzeitig in den Postkasten stecken, dass sie die entsprechende Poststelle bis zum 31. Mai 2023 erreicht haben. Also lieber nicht auf den letzten Drücker wählen. Online hat man bis zum 31. Mai, 23:59 Uhr, für die Stimmabgabe Zeit.

Was kann ich tun, wenn ich noch keine Wahlunterlagen bekommen habe?

Heute, Stand Mitte März, sind die Unterlagen noch nicht unterwegs. Daher ist es also normal, wenn der rote Umschlag zur Sozialwahl noch nicht im Briefkasten lag. Zwischen dem 21. April und dem 2. Mai 2023 sollten die Papiere allerdings eintreffen.

Ist dies bis zum 11. Mai nicht der Fall, empfehlen wir die Wahlunterlagen bis spätestens 19. Mai 2023 über die folgenden E-Mail-Adressen anzufordern:

TK: service@tk.de
BARMER: wahlausschuss@barmer.de
DAK: sozialwahl@dak.de
KKH: sozialwahl@kkh.de
hkk: sozialwahl@hkk.de
DRV Bund: sozialwahl@drv-bund.de

Darf oder muss ich wählen?

Auch bei der Sozialwahl besteht keine Wahlpflicht. Es ist daher eine individuelle Entscheidung, die eigene Stimme abzugeben, oder nicht. Blickt man aber auf die große Bedeutung, die der Selbstverwaltung beispielsweise hinsichtlich einer bezahlbaren und bestmöglichen Versorgung oder auch bei Entscheidungen zu Versichertenwidersprüchen zukommt, dürfte die kurze Zeit des Wählens mehr als gut investiert sein. Kann man doch mit der eigenen Stimme einen Teil dazu beitragen, dass diejenigen einen Platz und eine Stimme in den Selbstverwaltungsgremien finden, die die Interessen der oder des Wahlberechtigten am besten vertreten. Gerade in Zeiten anstehender Reformen spielt dies eine besonders wichtige Rolle.

Warum sollte ich wählen? Welche Einflussmöglichkeiten haben die im Rahmen der Sozialwahlen gewählten Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen überhaupt?

Die Verwaltungsräte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

  • treffen Entscheidungen über mögliche Förderung oder Übernahme von Angeboten der jeweiligen Krankenkasse im Bereich der Prävention und auch der Rehabilitation;
  • haben Einfluss auf die personelle Führung der Krankenkasse;
  • nehmen wichtige finanzielle Entscheidungs- und Kontrollfunktionen wahr (Feststellung des Haushaltsplans, Bestätigung der Jahresrechnung, Prüfung von Betriebsabläufen, Beauftragung von Wirtschaftsprüfern etc.);
  • setzen ehrenamtlich arbeitende Widerspruchsausschüsse ein. An diese können sich Versicherte wenden, wenn sie ihre Rechte im Rahmen einer Entscheidung der jeweiligen Kranken- oder Pflegekasse nicht bzw. nicht vollumfänglich berücksichtigt sehen.

Die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • treffen beispielsweise die Entscheidung, welche Maßnahmen im Reha-Bereich gefördert oder gar übernommen werden;
  • entscheiden über die Besetzung des ehrenamtlichen Vorstands;
  • organisieren die Einrichtung und Besetzung von Widerspruchsausschüssen, die Verwaltungsentscheidungen der Rentenversicherung überprüfen;
  • wählen aus dem Kreis der Versicherten und Rentner:innen ehrenamtliche Versichertenberater:innen, die ihrerseits dann bei Antragsstellung und Unterlagenbeschaffung unterstützen.

Die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • tragen Verantwortung für die Festsetzung von Unfallverhütungsvorschriften;
  • entscheiden über Gefahrentarife und Beitragshöhe;
  • wählen die Vertreterinnen und Vertreter im ehrenamtlichen Vorstand und stellen einen Haushaltsplan fest;
  • richten Widerspruchsstellen ein, die sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten wie der Arbeitgeber zusammensetzen.
Ich bin Auszubildender und erst 16 Jahre alt. Muss ich warten bis ich 18 Jahre bin, bis ich auch an der Sozialwahl teilnehmen kann?

Nein, du musst nicht warten, sondern darfst wählen. Eine Teilnahme an der Urwahl ist dann möglich, wenn Du - aus Ersatzkassenperspektive - bei der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse versichert bist. Und, wenn Du zudem das 16. Lebensjahr vollendet, also Deinen 16. Geburtstag bereits gefeiert hast.  

Ich bin 20 Jahre, studiere BWL und bin über meine Mutter bei einer der Ersatzkassen mit Urwahl versichert. Weshalb darf ich bei der Sozialwahl nicht mitmachen?

Wahlberechtigt sind grundsätzlich Mitglieder der Krankenkassen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Altersgrenze hast Du erreicht. Allerdings bist Du über Deine Mutter familienversichert. Du hast also einen Versichertenstatus bist aber selbst nicht beitragszahlendes Mitglied. Daher ist eine Stimmabgabe bei dieser Sozialwahl für Dich leider nicht möglich.

Kann ich auch an der Sozialwahl teilnehmen, obwohl ich den größten Teil des Jahres im Ausland lebe?

Vorausgesetzt man erfüllt die Bedingungen, die grundsätzlich für eine Wahlteilnahme erforderlich wären, ist diese auch vom Ausland aus möglich. So können beispielsweise beitragzahlende Mitglieder der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Inland leben, ihre Stimme abgeben. Sie werden von den Kassen direkt angeschrieben. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Wohnsitz im Ausland haben die Möglichkeit ihre Wahlteilnahme im Vorfeld im Wahlbüro der DRV, 10704 Berlin zu beantragen.

Worin unterscheiden sich Friedenswahl und Urwahl?

Die Urwahl ist mit einem wirklichen Wahlakt verbunden. Die Wahlberechtigten haben dabei tatsächlich eine Wahl und geben ihre Stimme per Briefwahl oder 2023 erstmals auch online ab. Eine solche Urwahl findet 2023 bei der Techniker Krankenkasse (TK), der BARMER, der DAK-Gesundheit, der KKH Kaufmännische Krankenkasse und der hkk – Handelskrankenkasse statt.

Die Friedenswahl hingegen verzichtet auf die eigentliche Wahlhandlung. In diesem Fall werden so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie es zu vergebende Mandate gibt. Mit Ablauf der Wahlfrist gelten die sich zur Wahl stellenden Personen dann als gewählt.

Warum sind die zu wählenden Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter ehrenamtlich tätig?

Die ehrenamtliche Tätigkeit der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter basiert auf der Überlegung, dass durch die Ehrenamtlichkeit eine größere Unabhängigkeit der gewählten Personen anzunehmen ist, dal deren wirtschaftliche Existenz anderweitig gesichert ist. Zudem ist ehrenamtliche Arbeit häufig mit besonderem individuellem Einsatz und nicht selten auch mit zusätzlichem Verantwortungsbewusstsein verbunden.

Wie erfahre ich von den Ergebnissen der Sozialwahl?

Im Anschluss an die Auszählung erfolgt eine Veröffentlichung der Wahlergebnisse beispielsweise in den Mitgliedszeitschriften oder auch auf den Internetseiten der jeweiligen Versicherungsträger (z.B. der jeweiligen Ersatzkasse).

Finden auch in anderen Ländern Sozialwahlen statt?

Das demokratische Prinzip einer Sozialwahl, wie wir es in Deutschland kennen und leben, ist tatsächlich einzigartig. Zwar sind auch in anderen europäischen Ländern gesellschaftliche Gruppen auf unterschiedliche Weise an den dortigen Sozialversicherungs-Gremien beteiligt. Nirgends aber so, wie es hier in Deutschland der Fall ist.