Selbsthilfe: Förderanträge bis 31. Dezember einreichen

Dresden, 24.11.2010 – Selbsthilfegruppen von chronisch Kranken und Behinderten des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge können bis Jahresende einen Antrag auf Pauschalförderung beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) stellen. Sie können dadurch für 2011 finanzielle Zuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung für laufende Kosten der Selbsthilfearbeit wie Bürobedarf, Raummieten oder Infomaterial erhalten.

Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die Angebote der professionellen Gesundheitsversorgung. Durch die gegenseitige Unterstützung von betroffenen Menschen und ihren Angehörigen in den örtlichen Gruppen schafft sie Akzeptanz und ermöglicht niedrigschwellige Hilfestrukturen.

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern seit Jahren die Arbeit der Selbsthilfe durch immaterielle und finanzielle Hilfen. Allein für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen in Sachsen wurden in 2010 rund 471.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Pauschalförderung ist unter den Krankenkassen und Verbänden gemeinschaftlich und arbeitsteilig organisiert. Das bedeutet für die Selbsthilfegruppen eine vereinfachte Antragstellung. Ein Antrag bei dem jeweiligen regionalen Federführer ist ausreichend. Für den Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge zeichnet der vdek verantwortlich.

Weitere Informationen zum Förderverfahren finden Interessierte auf der Internetseite der vdek-Landesvertretung Sachsen (www.vdek.com) und bei der Selbsthilfekontaktstelle in Pirna.

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Ihr Ansprechpartner:

Dirk Bunzel
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: dirk.bunzel@vdek.com