Mammographie Screening

vdek: Land übernimmt künftig Kosten für Adressdatenübermittlung

Dresden, 14.1.2013 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Sozialausschusses im Sächsischen Landtag zum Mammographie Screening in Sachsen hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) den Wegfall der Gebührenpflicht bei der Adressdatenübermittlung begrüßt. Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung sagte:

„Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem für die notwendige Bereitstellung der Adressen jahrelang eine Gebühr erhoben wurde. Mit dem Haushaltbegleitgesetz 2013/14 schließt das Land endlich auf. Wir begrüßen, dass der Freistaat die Übermittlungskosten bei diesem gesundheitspolitisch wichtigen Vorhaben künftig übernimmt. Die neue Regelung schafft zugleich die Voraussetzungen, dass auch andere Früherkennungsuntersuchungen, wie das geplante Screening auf Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs, ohne Mehrausgaben durchgeführt werden können.“

Die Röntgenreihenuntersuchung der Brust (Mammographie Screening) war 2007 in Sachsen gestartet. Anspruchsberechtigt sind Frauen im Alter von 50 bis 70 Jahren, die zu dieser Untersuchung zentral eingeladen werden. Die notwendigen Adressdaten müssen über das Kommunale Kernmelderegister Sachsen bezogen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlten dafür 2012 rund 400.000 Euro.

Kontakt

Dirk Bunzel
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: dirk.bunzel@vdek.com