Kleinteilige hausärztliche Bedarfsplanung

vdek: Bald Normalität, was bislang Sonderfall war

Dresden, 23.1.2013 – Die neue Bedarfsplanung soll Hausärzte gleichmäßiger über das Land verteilen. Das sieht die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor, mit deren Umsetzung sich heute erstmals der sächsische Landesausschuss befasst. Dazu erklärte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):

„Jetzt wird zur Normalität, was bislang ein Sonderfall war. In Sachsen wurde bereits vor Jahren erkannt, dass hausärztliche Praxen in Wohnortnähe der Patienten sein müssen. Trotz Kreisreform blieben die alten Planungsbereiche im Freistaat erhalten. Dennoch musste regelmäßig zu Notmaßnahmen gegriffen werden. Die regulären Planungsgebiete waren zu groß, um Hausärzte genau dort anzusiedeln, wo sie gebraucht werden. Allein bei der letzten Sitzung des Landesausschusses wurde für 19 Regionen lokaler Versorgungsbedarf festgestellt.

Wer in ländlichen Planungsbereichen eine Praxis übernahm oder neu gründete, zog vor allem in die Kreisstadt. In Gegenden wie um Königswartha in der Lausitz oder Marienberg im Erzgebirge wurde dann die hausärztliche Versorgung schwierig. Die künftige Bedarfsplanung wird kleinteiliger, und Praxissitze kommen wieder näher zum Patienten. Die Vorgaben des G-BA sehen im hausärztlichen Bereich über 40 Planungsgebiete für Sachsen vor, bislang waren es 26. Dies gilt es intensiv zu prüfen. Spätestens ab Juli dürfte die neue Bedarfsplanung für Sachsen stehen.“

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Kontakt

Dirk Bunzel
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
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