Einvernehmen zu neuer Bedarfsplanung hergestellt

Die KV Sachsen hat im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen einen Bedarfsplan für die vertragsärztliche Versorgung in Sachsen aufgestellt. Die damit verbundene Neuausrichtung der Bedarfsplanung wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz begrüßt.

Dem Einvernehmen vorausgegangen war ein umfangreiches Stellungnahmeverfahren mit beteiligten Landesbehörden und Organisationen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden detailliert bewertet und fanden Berücksichtigung im Bedarfsplan.

Die Neuregelung war wegen einer Gesetzesänderung sowie des darauf basierenden Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20.12.2012 zur neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie notwendig geworden.

Mit der neuen Bedarfsplanung ändert sich die Systematik zur Ermittlung von Versorgungsgraden grundlegend. Die Verhältniszahlen und der Demografiefaktor wurden angepasst sowie für zahlreiche Arztgruppen neue räumliche Planungsbereiche festgelegt. Die Größe der Planungsbereiche steigt dabei mit dem Spezialisierungsgrad der Arztgruppe.

Für die hausärztliche Versorgung führt dies zu kleinräumigeren Planungsbereichen, um die lokale Versorgungssituation realistischer abbilden zu können. Darüber hinaus bietet die neue Richtlinie einen regionalen Gestaltungsspielraum, der es in begründeten Fällen ermöglicht, von den bundeseinheitlichen Vorgaben abzuweichen. So sieht der sächsische Bedarfsplan beispielsweise für die allgemeine fachärztliche Versorgung eine kleinräumigere Beplanung vor, wodurch die Nachbesetzung von Arztstellen genauer gesteuert werden kann. Die bisherigen Planungsbereiche (Altkreise, Gebietsstand vom 31.07.2008) werden für diese Versorgungsebene weitestgehend fortgeschrieben und nicht durch die großflächigen sächsischen Landkreise ersetzt.

Mit der neuen Bedarfsplanung wird zudem den veränderten Anforderungen an die psychotherapeutische Versorgung Rechnung getragen. Die historisch bedingten ungleichen Verteilungsmuster zwischen städtischen und ländlichen Regionen wurden im Zuge der Neuregelung ausgeglichen, woraus insbesondere in ländlichen Räumen Zulassungsmöglichkeiten resultieren.

Der im Einvernehmen aufgestellte Bedarfsplan bildet künftig die Grundlage für die Bewertung der vertragsärztlichen Versorgungssituation. Bei Nichtbeanstandung durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz wird der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erstmals am 26. Juni 2013 Beschlüsse auf Basis der neuen Bedarfsplanung treffen.

Da die Beanstandungsfrist aktuell noch läuft und noch keine Beschlüsse hinsichtlich von Zulassungsmöglichkeiten durch den Landesausschuss festgelegt wurden, können keine konkreten Angaben zu der Anzahl möglicher neuer Zulassungen mitgeteilt werden.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com