Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zügig umsetzen

„Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss zügig umgesetzt und der Pflegebedarf am Grad der Selbständigkeit der Menschen bemessen werden“, erklärte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) heute in Dresden anlässlich einer gesundheitspolitischen Veranstaltung des Verbandes zur Pflege.

 „Ältere Menschen sollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bis ins hohe Alter selbst bestimmen können. Dazu müssen die Bedürfnisse von Demenzkranken im Leistungskatalog der Pflegeversicherung besonders beachtet werden. Die bisherige Definition von Pflegebedürftigkeit berücksichtigt den allgemeinen Bedarf an Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung nur ungenügend,“ so Heinke.

 Die Unzulänglichkeit des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird seit Jahren kritisiert. 2006 wurde deshalb von der Bundesregierung ein Expertenbeirat zur Überprüfung eingesetzt, der 2009 einen ersten Bericht präsentierte. Seit Juni dieses Jahres liegt der Abschlussbericht zur konkreten Ausgestaltung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor.

 „Zu viel Zeit vergeht, ohne die Betroffenen durch die Pflegeversicherung angemessen unterstützen zu können,“ betonte Silke Heinke. „In Sachsen sind etwa 76.000 Menschen an Demenz erkrankt, mit steigender Tendenz. Hier ist Politik gefordert, den gesetzgeberischen Startschuss für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zu geben.“ Für dessen Umsetzung in den Pflegealltag wird noch einmal über ein Jahr veranschlagt.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
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