GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen

Krankenkassen unterstützen gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit über 2,9 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2023 über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) 2.931.000 Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Sachsen bereitgestellt. Dies sind knapp 50.000 Euro mehr als im Vorjahr. 99,8 Prozent (2.925.000 Euro) davon, wurden an die in der Selbsthilfe Aktiven ausgezahlt. Mit der GKV-Gemeinschaftsförderung werden u. a. Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial pauschal bezuschusst.

Die Gelder gingen an verschiedene Fördermittelempfänger:

  • Gut 40 Prozent der Fördersumme (1.209.000 Euro) aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung erhielten 861 antragstellende Selbsthilfegruppen.
  • Insgesamt 42 Landesorganisationen der Selbsthilfe bekamen 1.165.000 Euro. Die Landesverbände sind gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landesebene.
  • 551.000 Euro gingen an die Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen sowie zwölf regional tätige sächsische Selbsthilfekontaktstellen. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen bei ihrer Arbeit, geben methodische Anleitung, helfen Gruppen zu gründen oder Kontakte zu bestehenden Gruppen zu finden.

Dazu sagt Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen, als Vertreterin der fördernden Krankenkassen: „Selbsthilfe heißt nicht, dass man sich ganz allein selbst helfen muss. Es heißt, dass man Menschen und Einrichtungen suchen und finden darf, die einem helfen. Dass man mit anderen ins Gespräch kommt, die mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen weiterhelfen können. So bieten die etwa 2.000 Selbsthilfegruppen in ganz Sachsen Betroffenen Rat und Unterstützung. Die Angebote der Selbsthilfe ergänzen in vielfältiger Art die professionelle Gesundheitsversorgung, sind aber vor allem Ausdruck außergewöhnlichen Engagements von Menschen, die eine chronische Erkrankung oder Behinderung haben bzw. als Angehörige betroffen sind. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern deshalb seit Jahren Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe mit einem hohen Betrag.“

Bis zum 31. Januar 2024 können Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -landesorganisationen ihre neuen Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für 2024 stellen. Die Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung können ganzjährig bei den einzelnen Krankenkassen gestellt werden.

Weitere Informationen, Antragsformulare und den aktuellen Transparenzbericht zur Fördermittelvergabe finden Interessierte auf den Internetseiten der an der GKV-Gemeinschaftsförderung beteiligten Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe (LAKOS).

Weiterführende Links:

LAKOS: https://www.selbsthilfe-sachsen.de/formulare-selbsthilfe

AOK PLUS: Selbsthilfe | AOK

BKK: www.bkkmitte.de/selbsthilfe

IKK classic: www.ikk-classic.de/selbsthilfe-sachsen

vdek: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Selbsthilfe/pauschalfoerderung.html

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com