Selbsthilfe-Pauschalförderung

Mit der Pauschalförderung („kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“) können laufende Kosten der Selbsthilfearbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem die Raummiete sowie Sach-, Fahrt- und Honorarkosten.

Neue Zuständigkeiten in der Antragsbearbeitung

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung ab 2024 geändert.  

Selbsthilfeorganisationen

Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek zu richten.

Selbsthilfekontaktstellen & Landesselbsthilfekontaktstelle

Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.

Selbsthilfegruppen

Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.

Landkreis / Stadt
Zuständigkeit

LK Nordsachsen

AOK PLUS

LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

AOK PLUS

LK Leipzig

AOK PLUS

Stadt Chemnitz

AOK PLUS

Stadt Dresden

AOK PLUS

LK Bautzen

AOK PLUS

LK Erzgebirge

AOK PLUS

LK Görlitz

AOK PLUS

Stadt Leipzig

AOK PLUS

LK Meißen

vdek

LK Mittelsachsen

vdek

LK Vogtland

BKK Mitte

LK Zwickau

IKK classic

Antragsfrist für das Förderjahr 2026: 31.01.2026

Freunde bilden mit ihren Händen einen Ring

Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2026 ein. Bei fehlender Information zu verspäteter Abgabe werden Anträge mit Posteingangsstempel ab dem 2. Februar 2026 abgelehnt.

Denken Sie bitte auch daran, den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2026 einzureichen. Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.

Antragsformulare

Die Antragsformulare können unter folgenden Links heruntergeladen und bearbeitet werden.

Wichtiger Hinweis: Die PDF-Formulare sind beschreibbar, barrierefrei und verfügen über eine automatische Rechenfunktion. Bitte beachten Sie, dass das Ausfüllen der Formulare eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader benötigt.

Antragsformular Selbsthilfegruppen (Ansprechpartner siehe Tabelle) Antrag Selbsthilfegruppen 2026 (beschreibbare PDF)
Antragsformular Selbsthilfekontaktstellen (IKK classic) Antrag Selbsthilfekontaktstellen 2026 (beschreibbare PDF)
Antragsformular Selbsthilfeorganisationen (vdek) Antrag Landesverbände 2026 (beschreibbare PDF)

Verwendungsnachweis

Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Fördermittel ist mit den untenstehenden Formularen zu dokumentieren.

Transparenz

Die Krankenkassen entscheiden gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Vergabe der Mittel der Pauschalförderung. Sie veröffentlichen einmal jährlich eine Übersicht über die Mittelvergabe. Einen Bericht über die 2024 in Sachsen vergebenen Fördermittel finden Sie hier:

Neben der Pauschalförderung kann die Förderung von Projekten beantragt werden.

Ansprechpartnerin

Katrin Brendler
Tel.: 0351 / 876 55 38
Mail: katrin.brendler@vdek.com