
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2025 endet am 31.01.2025. Anträge, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Mit der Pauschalförderung („kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“) können laufende Kosten der Selbsthilfearbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem die Raummiete sowie Sach-, Fahrt- und Honorarkosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung ab 2024 geändert.
Alle Anträge von Selbsthilfeorganisationen sind an den vdek zu richten.
Die Selbsthilfekontaktstellen und die Landesselbsthilfekontaktstelle richten ihre Anträge an die IKK classic.
Die Anträge der Selbsthilfegruppen werden den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Die Gruppen werden anteilig auf die AOK PLUS, die IKK classic und die BKK Mitte verteilt.
Landkreis / Stadt |
Zuständigkeit |
---|---|
LK Nordsachsen |
AOK PLUS |
LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge |
AOK PLUS |
LK Leipzig |
AOK PLUS |
Stadt Chemnitz |
AOK PLUS |
Stadt Dresden |
AOK PLUS |
LK Bautzen |
AOK PLUS |
LK Erzgebirge |
AOK PLUS |
LK Görlitz |
AOK PLUS |
Stadt Leipzig |
AOK PLUS |
LK Meißen |
vdek |
LK Mittelsachsen |
vdek |
LK Vogtland |
BKK Mitte |
LK Zwickau |
IKK classic |
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2025 endet am 31.01.2025. Anträge, die danach eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare können unter folgenden Links heruntergeladen und bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Ausfüllen der Formulare eine aktuelle Adobe Reader Version benötigt.
Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Fördermittel ist mit den untenstehenden Formularen zu dokumentieren.
Der Verwendungsnachweis muss der bearbeitenden Krankenkasse bis zum 31.1. des Folgejahres zugesandt werden.
Die Krankenkassen entscheiden gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Vergabe der Mittel der Pauschalförderung. Sie veröffentlichen einmal jährlich eine Übersicht über die Mittelvergabe. Einen Bericht über die 2024 in Sachsen vergebenen Fördermittel finden Sie hier:
Neben der Pauschalförderung kann die Förderung von Projekten beantragt werden.
Elena Humpf
Tel.: 0351 / 876 55 38
Mail: elena.humpf@vdek.com