Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2026 ein. Bei fehlender Information zu verspäteter Abgabe werden Anträge mit Posteingangsstempel ab dem 2. Februar 2026 abgelehnt.
Denken Sie bitte auch daran, den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2026 einzureichen. Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.