
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2023 endet am 31.01.2023.
Mit der Pauschalförderung („kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“) können laufende Kosten der Selbsthilfearbeit bezuschusst werden. Dazu gehören unter anderem die Raummiete sowie Sach-, Fahrt- und Honorarkosten.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Fördermittelanträge geändert.
Die Neuregelung sieht vor, dass alle sächsischen Selbsthilfegruppen ihre Anträge bei der AOK PLUS einreichen. Selbsthilfekontaktstellen senden die Unterlagen an die IKK Classic. Für die Anträge der Landesverbände der Selbsthilfe sind die vdek-Landesvertretung Sachsen und der BKK Landesverband Mitte zuständig; Informationen über die Aufteilung enthalten die Antragsunterlagen.
Gruppen, Landesverbände und Kontaktstellen der Selbsthilfe in Sachsen können einen Antrag auf Pauschalförderung stellen.
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2023 endet am 31.01.2023.
Die Antragsformulare können unter folgenden Links heruntergeladen und bearbeitet werden:
Die Verwendung der zur Verfügung gestellten Fördermittel ist mit den untenstehenden Formularen zu dokumentieren.
Der Verwendungsnachweis muss der bearbeitenden Krankenkasse bis zum 31.1. des Folgejahres zugesandt werden.
Die Krankenkassen entscheiden gemeinsam mit Vertretern der Selbsthilfe über die Vergabe der Mittel der Pauschalförderung. Sie veröffentlichen einmal jährlich eine Übersicht über die Mittelvergabe. Einen Bericht über die 2022 in Sachsen vergebenen Fördermittel finden Sie hier:
Neben der Pauschalförderung können Landesverbände und -organisationen die Förderung von Projekten beantragen.
Elena Humpf
Tel.: 0351 / 876 55 38
Mail: elena.humpf@vdek.com