Qualitätssicherung im Krankenhaus

Aktuelle Mindestmengenregelungen verbessern Qualität der stationären Versorgung in Sachsen

Als Instrument der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung definieren Mindestmengen für Klinken eine minimale Durchführungshäufigkeit bestimmter Leistungen. Die aktuelle Mindestmengenregelung unterstützt auch in Sachsen den notwendigen Prozess der stärkeren Spezialisierung in der Krankenhauslandschaft, den nicht zuletzt die knappen Personalressourcen erfordern

„Mindestmengen verbessern die Qualität in der Krankenhausversorgung, denn sie verhindern, dass eine Klinik bestimmte Leistungen nur gelegentlich und damit ohne die nötige Erfahrung erbringt. Die bundesweit einheitlichen, verbindlichen Festlegungen zu Mindestmengen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) senken die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen und Sterblichkeit und erhöhen damit die Patientensicherheit sowie Überlebenschancen“, erläutert Silke Heinke, Leiterin der vdek-Landesvertretung Sachsen. „Aktuell zeigt sich die fortschreitende Konzentration und spezialisierte Leistungserbringung in Sachsen beispielsweise bei der Anzahl an in 2025 berechtigten Klinikstandorten für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre. Es ist sehr zu begrüßen, dass mit Wirkung ab 2026 für Herztransplantationen sowie ab 2027 für Krebsoperationen am Dickdarm und am Enddarm bereits weitere Mindestmengen vom G-BA beschlossen wurden. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Behandlungsqualität – ganz im Sinne der Patientinnen und Patienten.“

Mindestmengen 2025 für neun komplexe Behandlungen

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der 2025 geltenden Mindestmengen und über die Anzahl der Krankenhaus-Standorte in Sachsen, die diese Leistungen erbringen dürfen.

Mindestmengen Krankenhäuser Sachsen 2025

Eine vdek-Übersichtskarte für die Mindestmengenversorgung im Bundesgebiet (mit Filtermöglichkeiten nach Leistungsgebiet und Jahresbezug) findet sich hier: https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/Qualitaetssicherung/mindestmenge-lebertransplantation-kliniken-2025.html

Weitere Informationen zum Mindestmengen-Regelungsverfahren liefert die Übersichtsseite der vdek-Landesvertretung Sachsen: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Krankenhaus/qualitaetssicherung.html

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com