Qualitätssicherung

In sächsischen Kliniken gibt es jährlich rund 890.000 (im Jahr 2024) stationäre Behandlungsfälle. Die allermeisten mit Erfolg – doch nicht jede Behandlung muss erfolgreich sein. Beispiele für schlechte Qualität an Krankenhäusern gibt es bedauerlicherweise immer wieder, zum Beispiel misslungene Hüftoperationen, falsch verlaufene Herzschrittmacher-Implantationen oder Keimbefall bei Frühgeborenen. Derartige Fälle lenken den öffentlichen Blick darauf, wie wichtig die Qualitätssicherung bei Klinikbehandlungen bleibt.

Qualitätsberichte

Deshalb sind Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Qualitätsbericht zu verfassen. Er soll einweisende Ärzte und Patienten über das Leistungsangebot und die Qualität der Häuser informieren, also zeigen, was die Kliniken tun und wie gut sie dabei sind.

Inhalt, Umfang und Datenformate der Berichte legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Über die Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Internetseiten der Krankenhäuser werden die Qualitätsberichte veröffentlicht. Darüber hinaus bilden die Angaben aus den Qualitätsberichten die Datengrundlage für Kliniksuchmaschinen, wie z.B. den vdek-Kliniklotse (siehe unten).

Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung

Qualitätsberichte bieten den Blick in ein einzelnes Krankenhaus, die datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung stellt mehrere Einrichtungen gegenüber. Das geschieht teilweise auch sektorenübergreifend, also beispielsweise im Vergleich von Krankenhäusern und Arztpraxen, da viele medizinische Leistungen wahlweise ambulant oder stationär durchgeführt werden können. Beabsichtigt ist, eine gleich hohe Qualität in beiden Sektoren zu erreichen. Inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung dieser Form der Qualitätssicherung leiten zentrale Stellen außerhalb der Kliniken, aktuell das IQTIG - Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.

Folgendes methodisches Prinzip liegt dem Verfahren zugrunde: Für ausgewählte Qualitätsmerkmale übermitteln die Kliniken ihre Behandlungsdaten an den Dienstleister. Der stellt sie zusammen und weist auf Auffälligkeiten hin. Die Information erhält in Sachsen die an der Landesärztekammer angesiedelte Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung. Sie wird getragen von der Landesarbeitsgemeinschaft "Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung", einem Zusammenschluss von Landeskrankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen. Hier analysieren Fachgruppen die Ergebnisse und treten bei Abweichungen von vereinbarten Richtwerten mit betroffenen Krankenhäusern in den „strukturierten Dialog“. Daraus werden anschließend qualitätsverbessernde Maßnahmen abgeleitet.

vdek-Kliniklotse

Der vdek-Kliniklotse unterstützt bundesweit Verbraucher dabei, ein Krankenhaus nach Wunsch zu finden. Die verwendete Datenbasis sind die Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Für Sachsen bietet der Kliniklotse mit einer eigenen Suchmaschine detaillierte Information zur Qualität aller Krankenhäuser im Freistaat.

Mehr Patientensicherheit: Ersatzkassen starten Portal für sichere Gesundheitsversorgung

Symbolbild: Mehr Patientensicherheit
Logo: Mehr Patientensicherheit

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und seine Mitgliedskassen haben das Webportal „Mehr Patientensicherheit“ gestartet. Damit betreten sie bundesweit neues Terrain: Erstmals können Versicherte und ihre Angehörigen über sicherheitsrelevante Erfahrungen aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung berichten. Ob Arztpraxis, Kreißsaal oder Pflegeeinrichtung – überall kann es zu kritischen Ereignissen kommen. Ebenso gesucht werden positive Fallberichte. Die Meldungen werden strukturiert erfasst und vor der Veröffentlichung anonymisiert und de-identifiziert. Ziel dieses „Critical Incident Reporting Systems“ (CIRS) ist es, aus den Erfahrungen der Versicherten zu lernen und die Patientensicherheit zu verbessern.

Solche sogenannten CIRS sind zwar im hiesigen Kliniksektor etabliert und inzwischen auch gesetzlich verpflichtend, geöffnet sind sie jedoch bislang nur für Gesundheitspersonal. Dabei sind Patientinnen und Patienten in der Regel die einzigen, die den kompletten Behandlungsprozess erleben. Sie können diesen Prozess daher auch besonders gut beurteilen.

Das Portal ist dabei kein Ersatz für individuelle Beschwerden bei Kassenärztlicher Vereinigung (KV) oder Krankenkasse. Es geht vielmehr darum, an bestimmten Beispielen Rückschlüsse auf das System zu ziehen, damit dieses insgesamt sicherer für die Patientinnen und Patienten wird. Mehr