Qualitätssicherung

In sächsischen Kliniken gibt es jährlich rund eine Million stationäre Behandlungsfälle. Die allermeisten mit Erfolg – doch nicht jede Behandlung muss erfolgreich sein. Beispiele für schlechte Qualität an Krankenhäusern gibt es bedauerlicherweise immer wieder, zum Beispiel misslungene Hüftoperationen, falsch verlaufene Herzschrittmacher-Implantationen oder Keimbefall bei Frühgeborenen. Derartige Fälle lenken den öffentlichen Blick darauf, wie wichtig die Qualitätssicherung bei Klinikbehandlungen bleibt.

Qualitätsberichte

Deshalb sind Krankenhäuser seit 2013 gesetzlich dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Qualitätsbericht zu verfassen. Er soll einweisende Ärzte und Patienten über das Leistungsangebot und die Qualität  der Häuser informieren, also zeigen, was die Kliniken tun und wie gut sie dabei sind.

Richtlinien zum Inhalt der Berichte legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest. Er bestimmt Qualitätsmerkmale („Qualitätsindikatoren“), an denen sich die Veröffentlichungen der Krankenhäuser orientieren. Die Häuser publizieren die Qualitätsberichte auf ihren Internetseiten.

Datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung

Qualitätsberichte bieten den Blick in ein einzelnes Krankenhaus, die datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung stellt mehrere Einrichtungen gegenüber. Das geschieht teilweise auch sektorenübergreifend, also beispielsweise im Vergleich von Krankenhäusern und Arztpraxen, da viele medizinische Leistungen wahlweise ambulant oder stationär durchgeführt werden können. Beabsichtigt ist, eine gleich hohe Qualität in beiden Sektoren zu erreichen. Inhaltliche Entwicklung und organisatorische Umsetzung dieser Form der Qualitätssicherung leiten zentrale Stellen außerhalb der Kliniken, aktuell das IQTIG - Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen.

Folgendes methodisches Prinzip liegt dem Verfahren zugrunde: Für ausgewählte Qualitätsmerkmale übermitteln die Kliniken ihre Behandlungsdaten an den Dienstleister. Der stellt sie zusammen und weist auf Auffälligkeiten hin. Die Information erhält in Sachsen die an der Landesärztekammer angesiedelte Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung. Sie wird getragen von der Landesarbeitsgemeinschaft "Einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung", einem Zusammenschluss von Landeskrankenhausgesellschaft, Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassen. Hier analysieren Fachgruppen die Ergebnisse und treten bei Abweichungen von vereinbarten Richtwerten mit betroffenen Krankenhäusern in den „strukturierten Dialog“. Daraus werden anschließend qualitätsverbessernde Maßnahmen abgeleitet.

vdek-Kliniklotse

Der vdek-Kliniklotse unterstützt bundesweit Verbraucher dabei, ein Krankenhaus nach Wunsch zu finden. Die verwendete Datenbasis sind die Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Für Sachsen bietet der Kliniklotse mit einer eigenen Suchmaschine detaillierte Information zur Qualität aller Krankenhäuser im Freistaat.