GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen: Krankenkassen unterstützen gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit mehr als 3 Millionen Euro

Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2025 über die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) rund 3.054.000 Euro für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Sachsen bereitgestellt. Mit der GKV-Gemeinschaftsförderung werden u. a. Raummieten, Referentenhonorare und Büromaterial für die Umsetzung der Selbsthilfearbeit pauschal bezuschusst.

Die Gelder gingen an verschiedene Fördermittelempfänger:

  • Knapp 36 Prozent der Fördersumme (etwa 1.088.000 Euro) aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung erhielten 840 antragstellende Selbsthilfegruppen. 
  • Insgesamt 44 Landesorganisationen der Selbsthilfe bekamen ca. 1.348.000 Euro. Die Landesverbände sind gesundheitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen auf Landesebene.
  • Gut 618.000 Euro gingen an die Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen sowie 13 regional tätige sächsische Selbsthilfekontaktstellen. Sie unterstützen Selbsthilfegruppen bei ihrer Arbeit, geben methodische Anleitung, helfen Gruppen zu gründen oder Kontakte zu bestehenden Gruppen zu finden.

Dazu sagt Thorsten Zöfeld, Leiter der KNAPPSCHAFT-Regionaldirektion Chemnitz, als Vertreter der fördernden Krankenkassen: „Gesundheitsbezogene Selbsthilfe ist weit mehr als nur ein ergänzendes Angebot – sie ist ein lebendiges Netzwerk, das den Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung stärkt. In den Selbsthilfegruppen finden Menschen mit chronischen Erkrankungen nicht nur praktischen Rat, sondern auch eine starke Gemeinschaft, die gemeinsam Lösungen erarbeitet und Herausforderungen meistert. Die Krankenkassen setzen sich daher aktiv und mit einem hohen Förderbetrag dafür ein, diese wichtigen Initiativen kontinuierlich zu unterstützen. Denn Selbsthilfe ist nicht nur ein Baustein der Gesundheitsversorgung, sondern auch ein wertvoller Beitrag zu einer solidarischen und resilienten Gesellschaft. Indem wir diese Strukturen fördern, stärken wir nicht nur den Einzelnen, sondern auch das gesamte Gesundheitssystem.“

Bis zum 31. Januar 2026 können Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -landesorganisationen ihre neuen Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für 2026 stellen.

Die Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung können ganzjährig bei den einzelnen Krankenkassen gestellt werden.

Weitere Informationen, Antragsformulare und den aktuellen Transparenzbericht zur Fördermittelvergabe finden Interessierte auf den Internetseiten der an der GKV- Gemeinschaftsförderung beteiligten Krankenkassen und Krankenkassenverbände sowie der Landeskontaktstelle Selbsthilfe (LAKOS).

Weiterführende Links:

LAKOS: https://www.selbsthilfe-sachsen.de/foerderung-von-selbsthilfe

AOK PLUS: https://www.aok.de/pk/plus/selbsthilfe-foerdermittel-antraege

BKK: www.bkkmitte.de/selbsthilfe

IKK classic: www.ikk-classic.de/selbsthilfe-sachsen

SVLFG: https://www.svlfg.de/selbsthilfefoerderung

vdek: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Selbsthilfe/pauschalfoerderung.html

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com