Der Anteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim aus eigener Tasche bezahlen müssen, ist erneut gestiegen. Damit kommt abermals eine finanzielle Mehrbelastung auf die Pflegeheimbewohnenden zu. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert deshalb die Bundesländer auf, die Investitions- und Ausbildungskosten zu übernehmen, damit Pflege bezahlbar bleibt.
Heimaufenthalt durchschnittlich 2.986 Euro monatlich in Sachsen
Mussten sächsische Pflegeheimbewohnende im Jahr 2025 noch 2.720 Euro für einen Heimaufenthalt im ersten Aufenthaltsjahr aufbringen, so steigt der Anteil in 2026 auf 2.986 Euro an – das sind knapp 9 Prozent innerhalb eines Jahres. „Die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hat sich in den letzten Jahren immer weiter erhöht. Wir sehen diese Entwicklung mit großer Sorge. Sie bringt viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit. Deshalb brauchen wir dringend eine umfassende Strukturreform in der Pflegeversicherung“, betont Claudius Wehner - stellvertretender Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen. Im Bundesvergleich liegt Sachsen – so die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.1.2026 – mit dieser Steigerung von 266 Euro dennoch im vorderen Mittelfeld.
Übernahme der Investitions- und Ausbildungskosten durch Länder überfällig
Auch für Unterkunft und Verpflegung, für die Instandhaltung der Gebäude (Investitionskosten) und die Ausbildung von Pflegekräften müssen die Pflegebedürftigen erneut mehr bezahlen. „Eine gute und faire Bezahlung des Pflegepersonals ist richtig und notwendig. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die daraus resultierenden Lohnsteigerungen zu einem erheblichen Teil von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Deshalb brauchen wir dringend eine solidarische Lösung, die die Finanzierung der Pflegekosten gerechter verteilt“, so Wehner weiter. Die vollständige Übernahme der Investitionskosten durch den Freistaat Sachsen würde die sächsischen Pflegebedürftigen aktuell um durchschnittlich 452 Euro im Monat entlasten.
Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegeheimbewohnenden selbst zu tragenden Kosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen.
- Den größten Teil macht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die pflegerischen Kosten aus. Dieser enthält auch die Ausbildungskosten und betrug zum 1.1.2026 durchschnittlich 1.981 Euro (1.733 Euro am 1.1.2025). Dabei handelt es sich aber nur um einen rechnerischen Wert, von dem die – entsprechend der Aufenthaltsdauer gestaffelten – Zuschüsse abgehen (15 Prozent Zuschuss im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten, 75 Prozent ab dem vierten Aufenthaltsjahr). Am 1.1.2026 betrug der EEE im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 1.684 Euro (1.473 Euro am 1.1.2025), im zweiten Jahr 1.387 Euro (1.213 Euro am 1.1.2025), im dritten Jahr 991 Euro (867 Euro am 1.1.2025) und im vierten Aufenthaltsjahr 495 Euro (433 Euro am 1.1.2025).
- Hinzu kommen pro Person die Investitionskosten von aktuell 452 Euro (438 Euro am 1.1.2025).
- Außerdem müssen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 850 Euro (809 Euro am 1.1.2025) in sächsischen Pflegeheimen von den Pflegebedürftigen getragen werden.
Die Daten im Detail zeigen unsere Übersichtsgrafiken.
Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ.
Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Onlineportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.
Kontakt
Anke Weber
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen
Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: anke.weber@vdek.com