Qualität in der stationären Versorgung

Mindestmengenregelung als Instrument für mehr Patientensicherheit

Risikoreiche Operationen und Behandlungen gehören in erfahrene Hände. Genau hier setzt die sogenannte Mindestmengenregelung an: Krankenhäuser dürfen ausgewählte, besonders anspruchsvolle Eingriffe nur dann durchführen, wenn sie diese in ausreichender Zahl vornehmen. Ziel sind eine höhere Überlebens- sowie Heilungschance und mehr Patientensicherheit.

„Qualität darf kein Zufall sein“, betont Claudius Wehner – stellv. Leiter der vdek-Landesvertretung Sachsen. „Eine gute Erreichbarkeit der Versorgung bleibt wichtig. Sie darf jedoch nicht zu Qualitätseinbußen führen. Gerade in Zeiten knapper personeller Ressourcen müssen wir uns darauf konzentrieren, komplexe Leistungen dort zu erbringen, wo ausreichend Erfahrung vorhanden ist. Für Sachsen heißt das: Wir brauchen eine Krankenhauslandschaft, die Qualität belohnt und Versorgung sinnvoll bündelt“, so Wehner weiter. Als Instrument der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung definieren Mindestmengen für Kliniken eine minimale Durchführungshäufigkeit bestimmter Leistungen und tragen damit entscheidend zu mehr Sicherheit und besseren Behandlungsergebnissen bei.

Mindestmengen 2026 für 10 komplexe Behandlungen

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der 2026 geltenden Mindestmengen und über die Anzahl der Krankenhaus-Standorte in Sachsen, die diese Leistungen erbringen dürfen. Erstmals gilt 2026 auch die Mindestmenge für Herztransplantationen, diese wird in einer sächsischen Einrichtung erreicht.

Mindestmenge* jährliche Mindestmenge
pro KH-Standort 2026
Anzahl KH Standorte in Sachsen mit Berechtigung zur Leistungserbringung 2026 (Stand: Februar 2026)

Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende)

20

1

Nierentransplantation (inkl. Lebendspende)

25

2

Komplexe Eingriffe an der Speiseröhre (für Erwachsene)

26

4

Komplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse (für Erwachsene)

20

20

Allogene Stammzelltransplantation (bei Erwachsenen)

40

3

Kniegelenk-Totalendoprothesen

50

48

Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 g

25

3

Chirurgische Behandlung des Brustkrebses (Mamma-Ca-Chirurgie)

100

23

Thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen

75

6

Herztransplantation

10

1

 

Eine vdek-Übersichtskarte für die Mindestmengenversorgung im Bundesgebiet (mit Filtermöglichkeiten nach Leistungsgebiet und Jahresbezug) findet sich hier: https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/Qualitaetssicherung/mindestmenge-lebertransplantation-kliniken-2026.html

Weitere Informationen zum Mindestmengen-Regelungsverfahren liefert die Übersichtsseite der vdek-Landesvertretung Sachsen: https://www.vdek.com/LVen/SAC/Vertragspartner/Krankenhaus/qualitaetssicherung.html

Der vdek unterstützt auch mit dem vdek-Kliniklotsen bei der Suche nach einem passenden Krankenhaus. Das Portal bietet vielfältige Suchoptionen, etwa nach Region, Fachgebieten, behandelten Krankheiten, Therapieformen, Personal oder medizinischen Ausstattungsmerkmalen.

Kontakt

Anke Weber
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: anke.weber@vdek.com