Programm zur Förderung von Medizinstudenten
Langfristig wird ein Großteil der sächsischen Hausärzte altersbedingt aus der vertragsärztlichen Versorgung ausscheiden, sodass insbesondere in ländlichen Regionen Versorgungsdefizite auftreten könnten.
Um dem eventuell dadurch drohenden Ärztemangel zu begegnen, haben die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, die Krankenkassen in Sachsen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales ein "Programm zur Förderung der Medizinstudenten" entwickelt, welches bislang einmalig in Deutschland ist und gemeinsam von den o. g. Beteiligten finanziert wird.
Die Förderung richtet sich an Medizinstudenten, die an einer deutschen Universität eingeschrieben sind.
Das Förderprogramm sieht die Zahlung einer Studienbeihilfe vor, bei dem sich der Studierende im Gegenzug nach erfolgreichem Abschluss seines Studiums für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren in einem unterdurchschnittlich versorgten Gebiet in Sachsen als Hausarzt praktiziert. Die Studienbeihilfe, die maximal 48 Monate in Staffelbeträgen gewährt wird, ist bei Erfüllung dieser Voraussetzung nicht zurückzuzahlen.
Zur Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit als Hausarzt verpflichtet sich der Student zusätzlich, während der gesamten Dauer der Förderung eine Patenschaft mit einer anerkannten Patenschaftspraxis im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen einzugehen. Der Patenschaft obliegt die fachspezifische Begleitung während des Studiums und setzt die regelmäßige Anwesenheit des Studierenden in der Patenschaftspraxis voraus.
Die Gewährung der Studienbeihilfe erfolgt auf der Basis einzelvertraglicher Regelungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und der/dem Medizinstudierenden. Einzelheiten können Sie auf der Homepage der KV Sachsen nachlesen (Link) oder sich an die untenstehende Adresse wenden.
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
"Förderung Medizinstudenten"
Schützenhöhe 12
01099 Dresden
Telefon: 03 51/82 90 660
E-Mail: foerderung@kvs-lgst.de