Bedarfsplanung

Die ärztliche Bedarfsplanung regelt die bedarfsorientierte Verteilung der Vertragsärzte auf der Landesebene. Vertragsärzte sind die niedergelassenen Ärzte mit eigenem Praxissitz. Daneben werden die bei ihnen angestellten Ärzte berücksichtigt. Mit der Bedarfsplanung soll allen Menschen ein gleichmäßiger Zugang zur ambulanten medizinischen Versorgung ermöglicht werden. Die Planung umfasst sämtliche Fachrichtungen - von den Hausärzten über die Urologen bis hin zu den Pathologen.

Der sächsische Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft regelmäßig die aktuelle Versorgungssituation. Zwei wichtige Fragen hat er zu klären: Wie viele Ärzte werden für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung benötigt? Und: Werden diese Ärzte angemessen räumlich verteilt? Aus dieser Analyse zeigt sich, in welchen Gebieten aktuell oder in absehbarer Zeit Probleme bestehen, das heißt Ärzte fehlen. Der Ausschuss unterstützt dann Bemühungen, diese Stellen neu zu besetzen, indem er beispielsweise einen Mindestumsatz gewährt oder die finanzielle Förderung von Zweigpraxen gestattet.  

Des weiteren finanzieren die Gesetzlichen Krankenkassen über einen Strukturfonds weitere Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung und -bindung sowie zur Förderung von Weiterbildungsassistenten. Insgesamt zielen die Aktivitäten auf eine langfristige Absicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Sachsen.