Aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2
Stand: 02.12.2020
Durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich die Lungenkrankheit Covid-19 immer weiter aus.
Viele Akteure sind beteiligt, diese herausfordernde Situation bestmöglich zu bewältigen. Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und deren Vertragspartner. Über die Maßnahmen der Bundesebene können Sie sich unter anderem auf den Seiten der vdek-Verbandszentrale informieren.
Einige Bereiche werden in den Ländern geregelt bzw. durch die Kranken- und Pflegekassen unmittelbar vor Ort umgesetzt. Eine Übersicht der pandemiebedingten Sonderregelungen für Sachsen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt, sie betreffen Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag von Pflegebedürftigen. Eingeschlossen sind Informationen zum Corona-Pflegebonus.
Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste
"Corona-Pflegebonus"
Als Anerkennung für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie können Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen eine Prämie ("Corona-Pflegebonus") erhalten. Über nähere Details informieren die im Anschluss eingestellten Dokumente. Sie erhalten das aktuelle Antragsformular und weitergehende Informationen über die Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter folgender Adresse (hier bitte anklicken).
Anlage zu Informationsschreiben vom 10.6. und 20.7.2020
Anzeige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
Ist die pflegerische Versorgung wesentlich beeinträchtigt, muss das der Träger der Pflegeeinrichtung den Pflegekassen umgehend melden. Weitere Informationen und das Formular zur Anzeige finden Sie unter nachfolgenden Dokumenten zum Download:
Erstattung von Mehrausgaben oder Mindereinnahmen
Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag können sich pandemiebedingte Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen durch die Pflegekassen erstatten lassen. Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie beim GKV-Spitzenverband.
Fragen und Antworten zu Kostenerstattungsfestlegungen
Häufig gestellte Fragen und Antworten ("FAQ-Liste") zur Umsetzung der Kostenerstattungsfestlegungen können Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter nachstehendem Link nachlesen:
Weitere Regelungen zur pflegerischen Versorgung
Kostenerstattung von PoC-Antigen-Testungen
Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten einen finanziellen Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen. Die Kostenerstattungsfestlegungen, das Antragsformular sowie eine Übersicht über die Zuständigkeiten der Pflegekassen erhalten Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes.
Zudem verweisen wir auf das Informationsschreiben der Pflegeverbände in Sachsen vom 26.11.2020.