Coronapandemie
Regelungen für Pflege

Viele Akteure sind beteiligt, die Coronapandemie bestmöglich zu bewältigen. Einige Bereiche werden in den Ländern geregelt bzw. durch die Kranken- und Pflegekassen unmittelbar vor Ort umgesetzt. Eine Übersicht der pandemiebedingten Sonderregelungen für Sachsen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt, sie betreffen Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag von Pflegebedürftigen. Eingeschlossen sind Informationen zum Corona-Pflegebonus.
Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste
Anzeige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
Ist die pflegerische Versorgung wesentlich beeinträchtigt, muss das der Träger der Pflegeeinrichtung den Pflegekassen umgehend melden. Dies gilt auch im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sofern durch die Gesundheitsämter trotz Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Maßnahmen Betretungs- und/oder Tätigkeitsverbote erteilt wurden.
Weitere Informationen und das Formular zur Anzeige finden Sie unter nachfolgenden Dokumenten zum Download:
13.04.2022
Erstattung von Mehrausgaben oder Mindereinnahmen
Pflegeeinrichtungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag können sich pandemiebedingte Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen durch die Pflegekassen erstatten lassen. Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie beim GKV-Spitzenverband.
Fragen und Antworten zu Kostenerstattungsfestlegungen
Häufig gestellte Fragen und Antworten ("FAQ-Liste") zur Umsetzung der Kostenerstattungsfestlegungen können Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter nachstehendem Link nachlesen:
FAQ zur Umsetzung der Kostenerstattungsfestlegungen
Weitere Regelungen zur pflegerischen Versorgung
Kostenerstattung von PoC-Antigen-Testungen
Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten einen finanziellen Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen. Die Kostenerstattungsfestlegungen, das Antragsformular sowie eine Übersicht über die Zuständigkeiten der Pflegekassen erhalten Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes.