Coronapandemie

Corona-Viren und Lungenfunktion

Durch das Coronavirus SARS-CoV-2 breitete sich COVID-19 seit Ende 2019 immer weiter aus. Seit im März 2020 die Weltgesundheitsorganisation den Ausbruch der Krankheit als Pandemie und das Robert-Koch-Institut das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland als "sehr hoch" eingestuft haben, sind umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virenverbreitung erforderlich gewesen. Hiervon waren alle Lebensbereiche und besonders das Gesundheitswesen betroffen. Wir haben auf dieser Seite Informationen über Ausgleichszahlungen für Leistungsanbieter, Schutzimpfungen, Einschätzungen und Pressemitteilungen zusammengestellt.

In unserem Glossar werden die spezifischen Corona-Begriffe vorgestellt und einfach erklärt. Alle Begriffe werden hier in direktem Bezug zu Corona erläutert.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des vdek auf Bundesebene.

Ausgleichszahlungen & Schutzschirme

Seit März 2020 sind infolge der Corona-Pandemie zahlreiche Sonderregelungen im Gesundheitswesen verabschiedet worden. Darunter fallen die Schutzschirme und Ausgleichszahlungen im Gesundheitswesen. Die Ersatzkassen und der vdek in Sachsen waren an der Umsetzung beteiligt.

Außenansicht Krankenhaus bei Sonnenuntergang

Krankenhäuser

Für Krankenhäuser ist die Versorgung von Covid-19-Patienten eine große Herausforderung. Die Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen wurden zwischenzeitlich stark erhöht. Für jedes Intensivbett, das vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 neu geschaffen wurde, sind den Kliniken 50.000 Euro je Bett ausgezahlt worden. In Sachsen wurden im Zuge dessen 947 zusätzliche Betten geschaffen. Dafür erhielten die Kliniken in Sachsen 47,35 Millionen Euro.

Darüber hinaus wurden den Krankenhäusern Freihaltepauschalen für bereitgehaltene Behandlungskapazitäten gezahlt. Die Bundesregierung hat die Regelungen hierfür mehrfach geändert und stärker differenziert, mit dem Ziel, die Pauschalen auf die Kliniken zu begrenzen, die auch Covid-19-Patienten behandeln. Für entsprechende Einnahmeausfälle im Zeitraum von März 2020 bis April 2022 erhielten die Krankenhäuser in Sachsen über 1 Milliarde Euro.

Mit dem Infektionsschutzgesetz wurde auch ein „Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern“ beschlossen. Er galt dann, wenn Corona-Erkrankte länger als zwei Tage behandelt werden mussten. Für den Zeitraum von November 2021 bis Juni 2022 wurden für Krankenhäuser in Sachsen insgesamt etwa 200 Millionen Euro Versorgungsaufschläge ausgezahlt. 

Die Übersicht nach Bundesländern über die Auszahlungen, die über das Bundesamt für soziale Sicherung laufen, sind abrufbar unter: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege/

Gentle trained nurse helping mature patient

Pflege

Pflegeeinrichtungen, Hospize sowie Anbieter von Entlastungsangeboten konnten durch die Corona-Pandemie bedingte Mindereinnahmen und Mehrausgaben bei den Pflegekassen geltend machen. Bis zum 31. Oktober 2022 haben die Pflegekassen 409 Mio. Euro an die Einrichtungen in Sachsen ausbezahlt. Im selben Zeitraum wurden auf Grundlage der Testverordnung in Sachsen rund 266 Mio. Euro an Pflegeeinrichtungen, Hospize sowie Angebote zur Entlastung im Alltag erstattet.

Als Zeichen der Wertschätzung für die Beschäftigten in der Altenpflege wurden zudem eine einmalige Pflegeprämie sowie ein sog. Coronabonus beschlossen. Die Pflegekassen in Sachsen haben rund 61 Mio. Euro in 2021 (Coronaprämie) sowie 34 Mio. Euro in 2022 (Coronabonus) ausbezahlt.

Reha

Vorsorge-, Reha- und Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen

Vorsorge- und stationäre Reha-Einrichtungen konnten nach dem Krankenhausentlastungsgesetz Ausgleichszahlungen beantragen, wenn Betten nicht belegt werden konnten. Die Zuschüsse waren auf 60 Prozent der Erlösausfälle begrenzt und galten befristet vom 16. März bis 30. September 2020. Hiernach waren verschiedene, zum Teil mehrfach verlängerte staatliche Rettungsschirme in Kraft getreten, durch die mindestens die Hälfte der Erlösausfälle – orientiert an den durchschnittlichen Tagespauschalen – übernommen worden sind. Hierunter fielen nun auch ambulante Reha-Einrichtungen. Die Krankenkassen haben in Form von Vergütungszuschlägen für coronabedingte Minderbelegungen über den gesamten Zeitraum der epidemiologischen Lage einen wichtigen Beitrag geleistet. Kassenseitig wurden in Sachsen im Zeitraum von Oktober 2020 bis 2022 rund 20 Mio. Euro Minderbelegungszuschläge an Reha-Einrichtungen gezahlt.

Darüber hinaus finanzierten die gesetzlichen Krankenkassen auch die vermehrten Aufwendungen für die medizinisch-pflegerische Versorgung in Form von Hygienezuschlägen, die je Tag und Rehabilitand zusätzlich an die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen ausgezahlt wurden.

Arzt in Arztpraxis mit Patient. Gespräch und Berat

Ärzte und Psychotherapeuten

Trotz rückläufiger Behandlungen, insbesondere im ersten Lockdown, wurde die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung im regulären Umfang ausgezahlt. Außerdem leisteten die Krankenkassen 2020 Ausgleichszahlungen bei einem Corona-bedingten Rückgang der Fallzahlen für extrabudgetär vergütete Leistungen, so dass betroffene Ärzte hierdurch sowie aufgrund interner Stützungsmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen in jedem Fall 90 Prozent des Gesamthonorars des Vorjahresquartals erreichten.

Im Jahr 2020 erhielten die Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen von den gesetzlichen Krankenkassen Ausgleichszahlungen in Höhe von 5,1 Millionen Euro. Im Jahr 2021 regelte die Kassenärztliche Vereinigung die Stützungsmaßnahmen ausschließlich intern im Rahmen der Honorarverteilung.

Außerdem wurden für die Beschaffung von Schutzausrüstungen durch die Kassenärztliche Vereinigung bislang weitere 14 Millionen Euro bereitgestellt. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das im November 2021 verabschiedet wurde, ist die Finanzierung der Schutzausrüstungen über die gesetzlichen Krankenversicherung bis Ende März 2022 verlängert worden.

Zahnarzt

Zahnärzte

Um die spätestens nach der Pandemie zu erwartenden Nachholeffekte auch vergütet zu bekommen, wurde für 2021 und 2022 die Gesamtvergütung nicht begrenzt.

Die Ersatzkassen haben zum 01.07. und 01.10.2021 insgesamt 2,98 Mio. Euro im Rahmen der Vereinbarung KZVBV und GKV-SpiBu zur pauschalierten Abgeltung von besonderen Aufwänden für Vertragszahnärzte bei der zahnärztlichen Behandlung von GKV-Versicherten aufgrund der Corona-Pandemie vom 01.04.2021 für die Zahnärzte an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen gezahlt.

Heilmittel

Heilmittelerbringer – Physio-, Sprach-, Ergo- und Ernährungstherapeuten sowie Logopäden

Abgeschlossen ist der Schutzschirm für Heilmittelleistungserbringer. Gut 58 Millionen Euro sind dabei in Sachsen an die Physio-, Sprach-, Ergo- und Ernährungstherapeuten sowie Podologen ausgezahlt worden. Sie konnten Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle durch die erste Welle der Corona-Pandemie beantragen.

Der vdek hat für alle gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlungen vorgenommen. 3.875 Anträge sind bis 30. Juni 2020 eingegangen. In Sachsen gibt es aktuell gut 5.100 Heilmittelleistungserbringer.

Schutzimpfungen

Impfungen sind momentan die beste Chance, sich zu schützen. Mehrere Impfstoffe wurden zugelassen und werden bereits verimpft.

Sicherstellungsauftrag bei Pflegekassen

Der Gesetzgeber hat die sogenannten Sicherstellungsaufträge für die verschiedenen Versorgungsbereiche aufgeteilt: Die Landesregierungen zeichnen für die Krankenhäuser verantwortlich, die Kassenärztlichen Vereinigungen für die niedergelassenen Ärzte und die Pflegekassen für die Pflege. Die Kassen sind aus diesem Grund in Pandemiezeiten besonders gefordert.

Vollstationäre Pflege

Pflege: Sächsische Regelungen

Zu sächsischen Sonderregelungen für Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag von Pflegebedürftigen können Sie an dieser Stelle weiterlesen. » Lesen