Krankenhäuser
Für Krankenhäuser ist die Versorgung von Covid-19-Patienten eine große Herausforderung. Die Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen wurden zwischenzeitlich stark erhöht. Für jedes Intensivbett, das vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 neu geschaffen wurde, sind den Kliniken 50.000 Euro je Bett ausgezahlt worden. In Sachsen wurden im Zuge dessen 947 zusätzliche Betten geschaffen. Dafür erhielten die Kliniken in Sachsen 47,35 Millionen Euro.
Darüber hinaus wurden den Krankenhäusern Freihaltepauschalen für bereitgehaltene Behandlungskapazitäten gezahlt. Die Bundesregierung hat die Regelungen hierfür mehrfach geändert und stärker differenziert, mit dem Ziel, die Pauschalen auf die Kliniken zu begrenzen, die auch Covid-19-Patienten behandeln. Für entsprechende Einnahmeausfälle im Zeitraum von März 2020 bis April 2022 erhielten die Krankenhäuser in Sachsen über 1 Milliarde Euro.
Mit dem Infektionsschutzgesetz wurde auch ein „Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern“ beschlossen. Er galt dann, wenn Corona-Erkrankte länger als zwei Tage behandelt werden mussten. Für den Zeitraum von November 2021 bis Juni 2022 wurden für Krankenhäuser in Sachsen insgesamt etwa 200 Millionen Euro Versorgungsaufschläge ausgezahlt.
Die Übersicht nach Bundesländern über die Auszahlungen, die über das Bundesamt für soziale Sicherung laufen, sind abrufbar unter: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege/