Weiterentwickeln statt bloß fortschreiben!

Die Erwartungen an das neue Krankenhausgesetz sind hoch. Die Ersatzkassen verknüpfen mit dem Gesetz auch Themen der Krankenhausplanung. Denn die gewachsenen stationären Versorgungsstrukturen im Freistaat Sachsen dürfen nicht mehr nur von Plan zu Plan fortgeschrieben, sondern müssen zukunftsweisend ausgerichtet und weiterentwickelt werden.
Sachsen hat nach der Wende seine Krankenhäuser beispielgebend modernisiert und neu aufgestellt. Nur ist das eben 20 Jahre her, dass die Fundamente für die heutige Krankenhauslandschaft gelegt wurden. Sachsen steht seit einer geraumen Weile vor neuen Herausforderungen in der Versorgung, für die es Lösungen zu finden gilt. Bislang tat sich das Land wie andere Länder damit schwer.
Die Zeit drängt. Schon in der letzten Legislatur, sollte das Krankenhausgesetz novelliert werden. Mehr als eine Ankündigung vor Toresschluss kam nicht zustande. Die jetzige Initiative verspricht mehr Schwung, die Landesregierung schob die Gesetzesvorbereitungen kurz nach Amtsantritt an. Doch dieses Mal bremst die Pandemie. Das Zeitfenster ist kleiner geworden, und wie weit der Wille zu Veränderungen wirklich reicht, bleibt abzuwarten. Am Ende des Tages zählt das Ergebnis.