Krankenhausfinanzierung

Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser erfolgt über zwei Säulen:

  • die Investitionskosten werden im Wege der öffentlichen Förderung vom Land übernommen
  • die Betriebskosten sind entweder über DRG oder bei den Bereichen auf der Basis der BPflV (Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik) über tagesgleiche Pflegesätze durch die Kassen zu vergüten.

Darüber ist eine Budget- und Entgeltvereinbarung mit dem Krankenhaus abzuschließen. Mit den einzelnen Krankenhäusern wird ein leistungsgerechtes Budget verhandelt.

 

Landesbasisfallwert

Der Gesetzgeber sieht nach der Einführung des DRG-Systems als Vergütungsbasis die Hauptaufgabe für die Landesebene mit der Findung eines landesweiten Basisfallwertes vor. Der Landesbasisfallwert stellt den Geldwert dar, den die Krankenhäuser für einen durchschnittlichen Leistungsfall erhalten.

Der Landesbasisfallwert in Sachsen-Anhalt beträgt 2021  3.738,74 Euro.                 

Jahr LBFW (ohne Ausgleich) LBFW nach Kappung (mit Ausgleich)
2005 2744,19 2620,30
2006 2780,00 2730,00
2007
2780,00
2750,00
2008
2775,00
2755,00
2009
2832,72
2812,72
2010
2884,00
2884,00
2011
2899,50
2889,00
2012
2950,00
2947,50
ab 01.12.2012
2965,00
2962,50
2013 3018,00 3013,00
2014 3117,36 3117,36
2015 3190,81 3190,81
2016 3278,19 3278,19
2017 3344,75 3344,75
2018 3438,50 3443,50
2019 3528,65 3528,65
2020 3652,90
3663,13
2021 3738,74 3738,74
2022 3.825,10 3.825,10

Investitionen

Angesichts der Wirkungen der DRG, der zunehmenden Kooperationen und der demografischen Entwicklung unseres Landes müssen größere Baumaßnahmen kritisch betrachtet werden. Die Verweildauer wie auch die Bevölkerungszahl sinkt in Sachsen-Anhalt seit Jahren, daher ist auch nach dem neuen Finanzierungssystem mit einer weiteren Verweildauersenkung, wenn auch nicht mehr in dem vorhergehenden Umfang, auszugehen. Die mit den zur Verfügung gestellten Investitionsmitteln geschaffenen Kapazitäten sind effektiv für die Versorgung der Bevölkerung zu nutzen. Bei der Ausnutzung der geschaffenen Kapazitäten sind auch die Möglichkeiten der Kooperationen unter den Krankenhäusern verstärkt einzubeziehen.

Bei zukünftig anstehenden Baumaßnahmen geht es primär nicht um die Schaffung von Kapazitäten, sondern um die Herstellung effizienter Strukturen für die Betriebsabläufe im Krankenhaus. Für diese notwendige Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungserbringung werden zukünftig noch Mittel für die Investitionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Krankenhäuser müssen gerade unter den mit dem Vergütungssystem mit pauschalisierten Entgelten für die Leistungen auch in die Lage versetzt werden, diese Leistungen auf einer wirtschaftlichen Basis zu erbringen, und damit wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies ist bei einigen Standorten nur durch weitere zeitnah zu tätigende Investitionen zu erreichen. Ansonsten werden Krankenhäuser mit strukturellen Defiziten gegenüber den mit Investitionsmitteln gut ausgestatteten Krankenhäusern benachteiligt.

Die Investitionen stellt das Land zur Verfügung. Weitere Möglichkeiten bietet die Antragstellung an den Strukturfonds:

Der Strukturfonds I hat in Sachsen-Anhalt für drei Förderprojekte insgesamt 38,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Für den Strukturfonds II können bis 2024 noch Anträge gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die Seite des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS). Die Anträge senden Sie zusätzlich auch an die folgende Adresse: Krankenhausdaten_SAH@vdek.com