DRG - Diagnosis Related Groups
Seit 2005 erfolgt die Abrechnung für den somatischen Bereich nicht mehr entsprechend der Dauer des Krankenhausaufenthaltes, sondern über Fallpauschalen (so genannte Diagnosis Related Groups, kurz DRG), deren Höhe sich nach Diagnose und Schweregrad richtet. Ein kleines Krankenhaus bekommt damit zum Beispiel für eine Blinddarmoperation die gleiche Vergütung wie ein großes Krankenhaus. Nachteilig an diesem lernenden System ist der Anreiz für das Krankenhaus möglichst viele Operationen zu erbringen. Damit - und nicht nur durch die demographische Entwicklung - lässt sich die überproportionale Fallzahlsteigerung der vergangenen Jahre erklären.
Der bisher größte Umbau seit der Einführung der DRGs erfolgte durch die gesetzlich angeordnete Ausgliederung der Pflegepersonalkosten, den so genannten "Pflexit". Seit 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals voll erstattet. Alle DRGs wurden um diese Kosten bereinigt.