
DRG - Diagnosis Related Groups
Ca. 97 Prozent der Mittel für die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein werden als Fallpreise und Pflegesätze von den Krankenkassen finanziert. Traditionell erhielten die Krankenhäuser tagesgleiche Pflegesätze für die Aufenthaltsdauer des Patienten. Je länger also ein Patient im Krankenhaus blieb, desto mehr Geld bekam das Krankenhaus. Seit dem Jahr 2005 erfolgt die Abrechnung für den somatischen Bereich über Fallpauschalen (so genannte Diagnosis Related Groups, kurz DRG), deren Höhe sich nach Diagnose und Schweregrad richtet. Ein kleines Krankenhaus bekommt damit zum Beispiel für eine Blinddarmoperation die gleiche Vergütung wie ein großes Krankenhaus. Nachteilig an diesem lernenden System ist der Anreiz für das Krankenhaus möglichst viele Operationen zu erbringen. Damit - und nicht nur durch die demographische Entwicklung - lässt sich die überproportionale Fallzahlsteigerung der vergangenen Jahre erklären.
Durch die gesetzlich angeordnete Ausgliederung der Pflegepersonalkosten, dem so genannten "Pflexit", aus den DRG´s erfolgte der größte Umbau seit deren Einführung. Ab 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals voll erstattet. Alle DRG´s wurden um diese Kosten bereinigt.