Besondere Versorgung

Hände bilden einen Ring

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat für die Ersatzkassen einzelne Verträge über eine Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V abgeschlossen. Verträge über eine Besondere Versorgung nach § 140a SGB V ermöglichen den Krankenkassen, mit interessierten Leistungserbringern neue oder besondere Versorgungskonzepte umzusetzen. Insbesondere können gemeinsam mit den beteiligten Leistungserbringern innovative Versorgungsmodelle vereinbart oder Vereinbarungen zu komplexen Behandlungsprozessen geschlossen werden.

Die Versicherten profitieren von diesen Versorgungsangeboten, da eine Behandlung durch ausgewählte, besonders qualifizierte Leistungserbringer im Rahmen neuer und strukturierter Versorgungspfade erfolgt. Dies hat eine Verbesserung der Versorgungsqualität zur Folge und kann zudem oftmals die Wirtschaftlichkeit der Versorgung verbessern.

Die Regelungen des § 140a SGB V zur „Besonderen Versorgung“ knüpfen an die ursprüngliche „Integrierte Versorgung“ an. Die „Besondere Versorgung“ wurde im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes im Jahr 2015 eingeführt und hat die Vertragsformen „Integrierte Versorgung“, „Strukturverträge“ und „Besondere ambulante ärztliche Versorgung“ zusammengefasst. Diese waren bis 2015 in unterschiedlichen Paragraphen des Sozialgesetzbuchs V geregelt. Damit ist im Rahmen der Verträge nach §140a SGB V weiterhin eine enge Kooperation verschiedener Fachdisziplinen und Leistungssektoren möglich.

Im Folgenden wird dargestellt, wie die Ersatzkassen und der vdek die Verträge nach §140a SGB V aktiv nutzen, um die Versorgung in Deutschland mitzugestalten – sowohl durch regionale als auch durch überregionale Angebote.

Regionale Versorgung bundesweit denken

Seit 2019 zeigen die Ersatzkassen, dass bundesweite Organisation und regionale Versorgung kein Widerspruch sind, nicht zuletzt über die Twitter-Initiative #regionalstark. Aktuell haben die Ersatzkassen 1.349 Versorgungsverträge abgeschlossen (Stand: 02.02.2022). Diese Verträge verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet und ergänzen regional und überregional die Versorgung.

Regionales Engagement der Ersatzkassen

Als bundesweit geöffnete Krankenkassen steht den Versicherten der Ersatzkassen der Großteil dieser Selektivverträge, beispielsweise die Verträge nach § 140a SGB V zur Besonderen Versorgung, unabhängig von ihrem Wohnort zur Verfügung. Durch die bundesweite Organisation ist es außerdem möglich, besondere Versorgungsformen und innovative Konzepte jeweils in mehreren verschiedenen Regionen anzubieten und so Erkenntnisse und Erfahrungen von einem regionalen Versorgungsangebot ins nächste zu übertragen. So haben die Versicherten der Ersatzkassen die Möglichkeit, das regional und überregional passende Versorgungangebot zu wählen. Sollte ein Versorgungsangebot vor Ort oder in der Region nicht verfügbar sein, kann der Versicherte das Versorgungsangebot in einem anderen Bundesland wahrnehmen. Auch die Möglichkeiten der Digitalisierung werden von den Ersatzkassen genutzt, um diese Versorgungsformen flächendeckend anzubieten. Zudem haben die Ersatzkassen durch die Auswahl aus allen bundesweit verfügbaren Ärzten und Krankenhäusern die Möglichkeit, Qualität und Qualifikation ihre Partner für besondere Versorgungsformen weiter zu verbessern.

Netzwerkangebote der Ersatzkassen

Besonderes Beispiel für eine bundesweite regionale Versorgung sind die Netzwerkangebote der Ersatzkassen. Die Ersatzkassen haben in den letzten Jahren zu ausgewählten Schwerpunkten, bei denen eine Versorgung durch besonders qualifizierte Zentren die Behandlung der Versicherten deutlich verbessert, Netzwerkangebote abgeschlossen.

  1. 618341764

    Exom-Diagnostik bei Patienten mit unklarer Diagnose und dem Verdacht auf eine seltene Erkrankung

    Für Versicherte der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK), bei deren Erkrankung keine klare Diagnose möglich ist, beziehungsweise bei denen ein Verdacht auf eine solche seltene Erkrankung vorliegt, hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit universitären Zentren für Seltene Erkrankungen einen besonderen Versorgungsvertrag über die Durchführung einer speziellen Diagnostik geschlossen. » Lesen

  2. Arzt bei Auswertung einer Mammographie-Momentaufnahme

    Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (FBREK)

    Familiäre Brust- und Eierstockkrebszentren bieten Ratsuchenden mit einer familiären Vorbelastung eine Beratung und Betreuung an. Dabei wird das individuelle Krebsrisiko in einer interdisziplinären Beratung festgestellt und durch eine Gendiagnostik ergänzt und präzisiert. 2018 hat der vdek die seit 2008 bestehenden FBREK-Verträge umfangreich novelliert. » Lesen