Die Landesrahmenvereinbarung Thüringen (LRV)
Im April 2016 wurde in Thüringen die Landesrahmenvereinbarung durch die Ministerin des Thüringer Ministeriums für Arbeit Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Vertretern und Vertreterinnen der Gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherung unterzeichnet. Diese Vereinbarung wurde mit Blick auf die Umsetzung des Präventionsgesetzes getroffen und hat das Ziel, die Nachhaltigkeit von gesundheitsförderlichen und präventiven Maßnahmen zu erhöhen und die Menschen in ihren Lebenswelten effektiver erreichen zu können. Dabei steht der Auf- und Ausbau der Strukturen, die ein gesundheitsförderndes Leben in Thüringen ermöglichen, im Vordergrund.
Die Landesrahmenvereinbarung gibt demnach Aufschluss über die Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Unfallkasse Thüringen (UKT), der Rentenversicherung (RV), der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Land Thüringen für eine ganzheitliche und nachhaltige Bearbeitung der Prävention und Gesundheitsförderung in Thüringen.
Die Geschäftsstelle ist bei der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e.V. – AGETHUR – angesiedelt.
Wortlaut der Landesrahmenvereinbarung Thüringen.