Notärztliche Versorgung

In akuter Lebensgefahr bedarf es dringender notärztlicher Versorgung. Sie ist deshalb ein wichtiger Teil des Rettungsdienstes. Damit der Notarzt schnell zum Einsatz ausrücken kann, müssen die Dienstschichten mit genügend Ärzten besetzt sein. In Sachsen sind dafür die Krankenkassen verantwortlich. Der Freistaat ist das einzige Bundesland, in dem die gesetzliche Krankenversicherung den Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung besitzt.

Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung Sachsen

Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen in Sachsen eine Arbeitsgemeinschaft Notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) gebildet.

Fahrender Krankenwagen

Informationen zu den Notarztdiensten, wie etwa zu Zulassungsunterlagen, Vergütung oder Besetzung der Schichten erhalten Sie über die Geschäftsstelle der ARGE NÄV:

www.argenaev-sachsen.de