Heil- und Hilfsmittel

Hier finden Sie Informationen zur Versorgung der Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln sowie zur Präqualifizierung von Anbietern.

Heilmittel

Gesetzlich Krankenversicherte haben nach § 32 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind.

Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie und Ernährungstherapie.

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Einheitliches Zulassungsverfahren

Für die Erbringer von Heilmittelleistungen gibt es seit einigen Jahren ein einheitliches Zulassungsverfahren für alle Krankenkassenarten. Weitere Informationen, Formulare zum Herunterladen und die Kontaktdaten der für Schleswig-Holstein zuständigen Stelle finden Sie unter:

https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/SHS.html

Hilfsmittel

Versicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht nach § 34  SGB V ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmitteln fallen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. Die Verbandszentrale informiert über vertragliche Regelungen mit der folgenden Übersicht.

Präqualifizierung

Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, vertragsunabhängige Prüfung der Eignung von Hilfsmittel-Anbietern nach festgelegten Kriterien. Die Eignungsprüfung erfolgt abschließend und kassenartenübergreifend. Die Präqualifizierung ersetzt die alten Zulassungen bzw. Versorgungsberechtigungen.

Eine Übersicht über die zugelassenen Präqualifizierungsstellen gibt es in der Datenbank bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter www.dakks.de.