Ersatzkassenverband: Absenkung des Kassenbeitrages darf nicht zur Einführung von Zusatzbeiträgen führen

Die vdek-Landesvertretung begrüßt grundsätzlich die geplante Absenkung des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung durch das so genannte Konjunkturpaket II.

"Damit werden die Portemonnaies unserer Mitglieder entlastet", sagt Karl Nagel, Leiter der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern des Ersatzkassenverbandes vdek.

"Wichtig ist," so Nagel weiter, "dass der Gesundheitsfonds gleichzeitig durch Steuermittel so gefüllt wird, dass die Zuweisungen an die Krankenkassen für die Bezahlung der medizinischen Leistungen in ausreichendem Maß erfolgen und die Kassen im Gegenzug bei einer Unterdeckung nicht genötigt werden, Zusatzbeiträge erheben zu müssen. Dann wäre die Absenkung des Beitrages für die Versicherten nämlich kontraproduktiv, weil diese den Zusatzbeitrag allein schultern müssen."

Der allgemeine Beitragssatz soll ab Mitte des Jahres von 15,6 auf 14,9 Prozent gesenkt werden. Bei einem angenommenen Einkommen von 2.500 Euro spart der Versicherte 90 Euro im Jahr; den gleichen Beitrag noch mal sein Arbeitgeber. Mit steigendem Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.675 Euro im Monat bzw. 44.100 Euro im Jahr) werden die Einsparmöglichkeiten entsprechend größer.

Als Zusatzbeitrag können dagegen maximal 36,75 Euro im Monat von den Krankenkassen erhoben werden.