Ersatzkassen begrüßen geplante Regelung zur Organspende

Aus Sicht der Landesvertretung der Ersatzkassen (vdek) sind die vorgesehenen Regelungen zur Organspende ein Schritt in die richtige Richtung.

Nach den Vorstellungen der Gesundheitsminister der Bundesländer soll jeder Bürger zukünftig aufgefordert werden, sich zu seiner persönlichen Entscheidung in Bezug auf eine Organspende zu erklären.

Zuvor allerdings soll er umfassend informiert und aufgeklärt werden.

„Damit gewinnt das Verfahren zur Organspende eine noch größere Aufmerksamkeit und auch mehr Rechtssicherheit“, so Karl Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung in Schwerin. „Die Ersatzkassen haben bereits in den vergangenen Jahren durch vielfältige Aktionen und aufklärende Informationen beigetragen, dass das Thema Organsspende in der Öffentlichkeit mehr und mehr an Bedeutung gewinnt.“

Selbstverständlich muss eine solche Beratung neutral und vor allem ergebnisoffen erfolgen. Niemand soll zu einer bestimmten Entscheidung gezwungen werden. Die Bereitschaft für eine Organspende ist in der Bevölkerung allerdings sehr groß. Nach Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wollen zwei Drittel der Deutschen nach ihrem Tode Organe spenden - nur jeder sechste hat allerdings einen Organspendeausweis. Insofern werden die erwarteten gesetzlichen Regelungen richtungweisend sein.

Rund 12.000 schwer kranke Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Ihr Überleben und ihre Lebensqualität hängen von der Bereitschaft ihrer Mitmenschen ab, Organe nach dem Tod zu spenden.

Pressemitteilung