vdek: Ausweitung des Kartellrechts gefährdet erfolgreiche Programme der Gesundheitsversorgung

Dresden, 11.1.2013 – Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Novelle) beabsichtigt die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung dem Kartellrecht zu unterstellen. Anlässlich des heutigen Neujahrsforums des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Dresden erklärte Silke Heinke, Leiterin der Landesvertretung Sachsen:

„Die geplante Ausweitung des Kartellrechts auf die gesetzliche Krankenversicherung stellt wichtige Projekte kassenartenübergreifender Zusammenarbeit auf Länderebene infrage. Erfolgreiche Versorgungsprogramme wie das Mammographie Screening würden, wenn nicht unmöglich, zumindest deutlich erschwert. Allein 2011 haben in Sachsen über 200.000 Frauen im Alter zwischen 50 und 70 Jahren an dieser Röntgenreihenuntersuchung der Brust teilgenommen.

Wenn Krankenkassen mit gewinnorientierten Unternehmen gleichgesetzt werden, dann werden bald Patienteninteressen denen des Wettbewerbs untergeordnet. Krankenkassen handeln aber nicht mit Fernsehern, sondern sorgen sich gemeinwohlorientiert um Gesundheit. Es wäre sinnvoller, für die gesetzlichen Krankenkassen eigene sozialrechtsspezifische Wettbewerbsregeln zu entwickeln, anstatt das Kartellrecht einfach auf die gesetzlichen Krankenkassen zu übertragen.“

Der Bundesrat hat die Neuregelung vorerst gestoppt. Auf sein Bestreben wurde das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Bund und Länder konnten sich bislang nicht auf Kompromisse verständigen. Der Vermittlungsausschuss vertagte daher seine Beratungen auf Januar 2013.

Kontakt

Dirk Bunzel
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

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