Neues Regelwerk zur Selbsthilfeförderung ab 2014

Dresden, 26.7.2013 – Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Fördergelder für die Selbsthilfe von chronisch Kranken, Behinderten und deren Angehörigen künftig noch gezielter verteilen. Sie haben dafür die Grundsätze der Selbsthilfeförderung überarbeitet. Nachzulesen sind die ab 2014 geltenden Regelungen im soeben erschienenen neuen Leitfaden zur Förderung der Selbsthilfe.

Erstmals finden sich unter anderem verschiedene Finanzierungsarten. Die Projektförderung ist ab nächstem Jahr auch für Selbsthilfekontaktstellen möglich. Zudem wurden die Bestimmungen, welche Fördervoraussetzungen zu beachten sind, konkreter gefasst. Daneben enthält der Leitfaden ein Glossar, in dem wichtige Begriffe der Selbsthilfeförderung erläutert werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen seit vielen Jahren Strukturen und Aktivitäten der Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen. Allein 2013 steuerten die Ersatzkassen in Sachsen für die Arbeit der Selbsthilfe in der Pauschalförderung insgesamt 275.000 Euro bei. Damit wurden
1.001 Selbsthilfegruppen, 48 Landesorganisationen und 11 Selbsthilfekontaktstellen gefördert.

Das neue Regelwerk kann im Internet über die Homepage der vdek-Landesvertretung eingesehen und heruntergeladen werden.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com