Projektförderung

Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V ist der jeweils aktuelle Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes. Unter Projektförderung ist die zeitlich begrenzte Förderung einzelner Vorhaben zu verstehen.

Projektförderung für Landesorganisationen

Neben der gemeinsamen Pauschalförderung für alle Ebenen gibt es bei einzelnen Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit und KKH Kaufmännische Krankenkasse) auch die Möglichkeit der Projektförderung für Landesorganisationen. Diese wird von den Krankenkassen individuell geleistet. Anträge hierzu sind direkt bei der jeweiligen Kasse zu stellen.

Projektförderung für Selbsthilfegruppen

Die Ersatzkassen haben beschlossen, der Pauschalförderung für Selbsthilfegruppen mehr Gewicht zu verleihen, und werden die für die Projektförderung vorgesehenen finanziellen Mittel zusätzlich zur pauschalen Gruppenförderung an die ARGE Selbsthilfe in Schleswig-Holstein überweisen. Es wird daher seitens der Fördergemeinschaft der Ersatzkassen für Selbsthilfegruppen keine Projektförderung mehr vorgenommen.

Logo der ARGE Selbsthilfeförderung der GKV in Schleswig-Holstein

Ansprechpartner und Förderanträge

Die Ansprechpartner und Förderanträge für die kassenindividuelle Projektförderung finden Sie auf der Internetseite der ARGE Selbsthilfeförderung unter folgendem Link: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de