ARGE Selbsthilfeförderung

Bei der kassenartenübergreifenden Förderung unterstützt die ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein die Selbsthilfegruppen, die Landesorganisationen sowie die Selbsthilfekontaktstellen mit pauschalen Beträgen. Dafür muss nur ein Antrag je Organisation gestellt werden. Dabei geht es zum Beispiel um Zuschüsse für Fortbildungen, Schulungen oder regelmäßige Gruppen- und Verbandsmedien. Die Selbsthilfe-Vertreter wirken bei der Vergabe der Fördermittel beratend mit. Damit erfüllen die Krankenkassen in Schleswig-Holstein den Wunsch vieler Organisationen nach mehr Transparenz und Mitbestimmung. Mit dieser Regelung setzt die ARGE Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein Anreize für eine engagierte, wirkungsvolle und qualitätsorientierte Selbsthilfearbeit auf allen Ebenen.
Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V ist der jeweils aktuelle Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes.