Pauschalförderung

GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein

Viele Hände leben Inklusion und Integration

Bei der kassenartenübergreifenden Förderung unterstützt die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein die Selbsthilfegruppen, die Landesorganisationen sowie die Selbsthilfekontaktstellen mit pauschalen Beträgen. Dafür muss nur ein Antrag je Organisation gestellt werden. Dabei geht es zum Beispiel um Zuschüsse für Fortbildungen, Schulungen oder regelmäßige Gruppen- und Verbandsmedien. Die Selbsthilfe-Vertreter wirken bei der Vergabe der Fördermittel beratend mit. Damit erfüllen die Krankenkassen in Schleswig-Holstein den Wunsch vieler Organisationen nach mehr Transparenz und Mitbestimmung. Mit dieser Regelung setzt die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein Anreize für eine engagierte, wirkungsvolle und qualitätsorientierte Selbsthilfearbeit auf allen Ebenen.

Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V ist der jeweils aktuelle Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV-Spitzenverbandes.

Förderung nach § 20h SGB V 

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen nach § 20h SGB V Fördermittel für die Selbsthilfe zur Verfügung. Der dafür vorgesehene Betrag wurde für 2026 von 1,36 auf 1,44 Euro je Versicherten angehoben. 

Die Grafik zeigt die 2026 im Rahmen der Pauschalförderung zur Verfügung stehenden Mittel, die von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Schleswig-Holstein“ vergeben werden - insgesamt mehr als zwei Millionen Euro. Im vergangenen Jahr erhielten 333 Selbsthilfegruppen, 22 Landesorganisationen der Selbsthilfe und die landesweit 14 Kontaktstellen Geld aus diesem Fördertopf.

Logo der ARGE Selbsthilfeförderung der GKV in Schleswig-Holstein

Ansprechpartner der GKV-Gemeinschaftsförderung

Die Ansprechpartner sowie die Formulare für die Förderanträge im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung finden Sie auf der Internetseite der GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein unter folgendem Link: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de