Kassen befürworten Rettungsvorschlag für Ärztehonorare in Baden-Württemberg für 2009

Verständigung auf finanzielle Abschirmung

Im Streit um die Verteilung der Ärztehonorare haben sich die Krankenkassenverbände und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Baden-Württemberg am Donnerstag (05.02.2009) in Stuttgart verständigt. Wie die Kassenverbände mitteilen, soll keine Arztpraxis im Vergleich zum Vorjahresquartal mehr als 5 Prozent Umsatzminderung hinnehmen müssen. Die Regelung soll nach zunächst 2 Probequartalen überprüft werden.

Damit unterstützen die Krankenkassenverbände eine von der KV Baden-Württemberg und dem Sozialministerium Baden-Württemberg favorisierte Regelung. Zur Finanzierung des Rettungsvorschlags sollen im Gegenzug die bisherigen Gewinner der Vergütungsreform in ihrem Honorarzuwachs begrenzt werden. Die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hinsichtlich weiterer finanzieller Mittel wurde zurückgewiesen. Die Krankenkassen in Baden-Württemberg  stellen den Ärzten bereits über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus 35 Mio. EUR zur Finanzierung von zusätzlichen Leistungen im Jahr 2009 zur Verfügung. Im Ergebnis wenden damit die baden-württembergischen Krankenkassen für ärztliche Leistungen im Jahr über 3,7 Milliarden Euro auf.

Die Krankenkassen hatten während der Verhandlungen darauf hingewiesen, dass es sich bei der Honorarverteilung grundsätzlich um ein innerärztliches Verteilungsproblem handelt. Man könne den Kassen nicht auf der einen Seite über den Gesundheitsfonds jegliche Finanzspielräume nehmen und auf der anderen Seite hoffen, dass sie die gesetzlich vorgesehene zentralistische Reform der ärztlichen Vergütung für die Ärzte in ihren negativen Auswirkungen ausgleichen. Dies kann weder von einer verantwortungsbewussten Politik so gewollt sein, noch ist es finanzierbar. Nun ist die Bundesregierung gefragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass zukünftig keine Praxis um ihre Existenz fürchten muss.

Auslöser für die Debatte um die Ärztehonorare ist die seit 01.01.2009 bundesweit einheitliche Honorarverteilung. Während besonders Ärzte in den neuen Bundesländern jetzt höhere Honorare erhalten, profitieren die Ärzte in Baden-Württemberg wegen ihrer bisher überdurchschnittlich guten Honorierung nur minimal. Entsprechende Gegenreaktionen waren die Folge. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg erarbeitete eine Übergangslösung, welche vom Sozialministerium und den Krankenkassen mitgetragen wird.

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