"Kein Kind darf verloren gehen!"

Gesundheitliche Vorsorge bei Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg wird bei den Ersatzkassen großgeschrieben

Am 07. März 2009 tritt die gemeinsame Rahmenvereinbarung zwischen den Ersatzkassen in Baden-Württemberg sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und dem Ministerium für Arbeit und Soziales in Kraft.

Hierbei handelt es sich um Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die zu bestimmten Lebensabschnitten innerhalb fest definierter Untersuchungsintervalle durchzuführen sind. Kinder haben somit bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen sowie nach Vollendung des 10. Lebensjahres Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche und geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.

Das Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg verpflichtet alle Personensorgeberechtigten unabhängig vom Versichertenstatus des Kindes zur Inanspruchnahme dieser Untersuchung. Außerdem wird im Rahmen der Einschulungsuntersuchung sowohl im vorletzten Jahr bei allen Kindern als auch im letzten Jahr vor der Einschulung bei den Kindern, die ärztlich untersucht werden, die Teilnahme an den vorangegangenen Früherkennungsuntersuchungen anhand des vorzulegenden gelben U-Heftes überprüft.

Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, sieht damit die gesundheitliche Vorsorge von Kindern gestärkt. "Die meisten Eltern in Baden-Württemberg bieten ihren Kindern ein positives Umfeld, aber es gibt leider auch Fälle, in denen Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen können und wollen. Hier leisten die Ersatzkassen im Land ihren Beitrag. Wir wollen damit möglichst alle Kinder erreichen; vor allem Säuglinge und Kleinkinder sind darauf angewiesen, dass ihr Umfeld schnell reagiert. Kein Kind darf verloren gehen!"

Die Krankenkassen weisen durch eine rechtzeitige Mitteilung an die Anspruchsberechtigten bzw. die Personensorgeberechtigten der bei ihnen versicherten Kinder auf die bevorstehende Früherkennungsuntersuchung hin. Außerdem können die Krankenkassen in ihren Bonusprogrammen eine Bonifizierung für die Früherkennungsuntersuchung vorsehen. Die Krankenkassen werden entsprechende Informationsmaterialien vorhalten. In geeigneter Weise sollen hierbei auch Familien mit Migrationshintergrund erreicht werden.

Walter Scheller: "Die von uns als Rahmenvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg beschlossene Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen sollte auch von Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) mitgetragen werden. Ein Beitritt zu dieser Rahmenvereinbarung, die für mich einen hohen Stellenwert hat, sollte auch von der PKV aufgegriffen werden."


Ihr Ansprechpartner:

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com