Der Landkreistag, die AOK Baden-Württemberg sowie der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Baden-Württemberg setzen sich in engem Schulterschluss dafür ein, die medizinische Versorgung im städtischen und ländlichen Bereich dauerhaft sicherzustellen. „Wir wollen gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land! Gerade im Gesundheitsbereich darf die Bevölkerung in ländlichen Räumen nicht schlechter gestellt werden!“, forderte die Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Helmut M. Jahn, Hohenlohekreis (Künzelsau).
Um eine ausreichende Versorgung des ländlichen Raums insbesondere mit Hausärzten zu gewährleisten, müsse die vertragsärztliche Bedarfsplanung reformiert werden, erklärten AOK, der Verband der Ersatzkassen und der Landkreistag übereinstimmend. In ihrer derzeitigen Ausgestaltung könne die Bedarfsplanung ihrem Zweck, eine gleichmäßige und wohnortnahe ärztliche Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, immer weniger genügen. „Die Planungsgrundsätze sind derzeit viel zu starr zentral vorgegeben und folglich nicht flexibel genug“, erläuterte Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Heutzutage haben die Beteiligten im Land keine Möglichkeiten unterversorgte Teilregionen zu verhindern, weil es in anderen Teilregionen eine Überversorgung gibt und dadurch - auf das Ganze des Bezirks betrachtet – statistisch die Versorgung stimmt. Wenn die Verantwortlichen im Land mehr Gestaltungsspielräume hätten, könnten die tatsächlichen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten deutlich besser berücksichtigt werden.“
Vor diesem Hintergrund begrüßen Landkreistag, AOK und der Verband der Ersatzkassen es grundsätzlich, dass die Bundesregierung auch die Bedarfsplanung im Rahmen ihres angekündigten Versorgungsgesetzes grundlegend reformieren möchte. „Wir werden allerdings gemeinsam darauf achten müssen, dass sich die neuen Versorgungsstrukturen nicht als zahnloser Tiger entpuppen, sondern mit geeigneten Steuerungsinstrumenten ausgestattet werden“, betonte Walter Scheller, Leiter des Verbands der Ersatzkassen. „Die neue Bedarfsplanung muss es ermöglichen, Überkapazitäten in einigen Gebieten abzubauen und in Richtung der von Unterversorgung bedrohten Räume umzulenken. An dieser zentralen Forderung wird sich das neue Versorgungsgesetz messen lassen müssen“.
AOK, der Verband der Ersatzkassen und Landkreistag fordern auch unisono, dass die medizinische Versorgung noch mehr als bisher sektorenübergreifend organisiert werden muss. Die weitgehende Trennung zwischen dem Bereich der niedergelassenen Ärzte und dem der Krankenhäuser müsse schrittweise überwunden werden. Eine sektorenübergreifende Versorgung gerade im fachärztlichen Bereich diene dem Patienteninteresse an einer durchgängigen und strukturierten Behandlung. „Wegen seiner zentralen Schnittstellenfunktion muss zunächst der Bereich der spezialärztlichen ambulanten Versorgung neu geordnet werden. Leistungen der spezialfachärztlichen Versorgung einschließlich ambulanter Operationen und stationsersetzender Leistungen sollten sowohl von besonders qualifizierten niedergelassenen Ärzten als auch von Krankenhäusern erbracht werden dürfen“, erklärte Landrat Thomas Reumann, Reutlingen, als Vorsitzender des Gesundheitsausschusses.
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AOK Baden-Württemberg
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