Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg nehmen ihre Arbeit auf

Wohnortnahe Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung wird damit sichergestellt

In einem Pflegestützpunkt erhalten Rat- und Hilfesuchende eine kostenlose, umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit. Dort werden individuelle Informationen zu allen wohnortnahen Hilfs- und Pflegeangeboten sowie Unterstützung bei der Organisation des richtigen Angebotes gegeben.

Bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit kommen auf den Betroffenen und seine Angehörigen viele Fragen und oft auch Probleme zu: Wie finde ich einen geeigneten Pflegedienst? Was muss in der Wohnung verändert werden? Welche Hilfsmittel benötige ich? Welche Pflegeheime gibt es? Wo finde ich Betreuungsangebote für Demenzkranke? Wie wird diese Pflege finanziert? Welche Anträge muss ich bei meiner Kranken- oder Pflegekasse oder beim Sozialamt stellen?

„Die Aufgaben des Pflegestützpunktes reichen von Information und Beratung bis hin zur Koordination der beteiligten Dienste“, so Walter Scheller, Vorstandsvorsitzender der ARGE Pflegestützpunkte. 48 von 50 Pflegestützpunkten wurden bewilligt. Der Ratsuchende erhält Informationen über regionale Unterstützungsangebote sowie Auskünfte über rechtliche und finanzielle Fragestellungen. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen gibt es konkrete Hilfestellungen. Auch die Aufklärung über Prävention und Rehabilitation zählt zu den Aufgaben eines Pflegestützpunktes. Frühzeitig begleitende Hilfeplanung, zum Beispiel bei Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfes oder bei Bedarf die Durchführung einer Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI im Pflegestützpunkt sind weitere Funktionen des Pflegestützpunktes. „Von großer Bedeutung ist“, so Walter Scheller weiter, „dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegestützpunkt zur Neutralität verpflichtet sind und die fachliche Beratung und Begleitung von Pflegebedürftigen und deren Angehöriger nach den aktuell anerkannten fachlichen Standards neutral und trägerunabhängig vornehmen. Des Weiteren werden in den Pflegestützpunkten keinerlei Leistungsentscheidungen getroffen. Diese Entscheidungen obliegen weiterhin den jeweiligen zuständigen Leistungsträgern.“

Die zugelassenen Pflegestützpunkte arbeiten nicht nach einem einheitlichen Konzept. So gibt es Pflegestützpunkte, die nur eine zentrale Anlaufstelle haben. Andere Pflegestützpunkte sind mit Kommunen zur Durchführung der Aufgaben Kooperationen eingegangen. Ebenso gibt es Pflegestützpunkte, die Sprechzeiten in Gemeinden anbieten. Welches Konzept der jeweilige Pflegestützpunkt verfolgt, kann in der Regel auf der Homepage des jeweiligen Landratsamtes bzw. der jeweiligen Stadt entnommen werden. Informationen hierzu finden Sie unter www.bw-pflegestuetzpunkt.de.

Zum Hintergrund: Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Bevölkerung wurden in Baden-Württemberg Pflegestützpunkte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des § 92 c SGB XI eingerichtet. Zu diesem Zwecke haben die Landesverbände der Pflegekassen und der Krankenkassen, der Verband der Ersatzkassen sowie die kommunalen Landesverbände eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Nachdem in Baden-Württemberg gewachsene Pflegestrukturen bereits vorhanden sind, waren zur Vermeidung von Doppelstrukturen für die Errichtung von Pflegestützpunkten vorhandene bzw. in der kommunalen Sozialplanung vorgesehene kommunale Beratungs- und Betreuungsangebote vorrangig zu berücksichtigen.

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren Baden-Württemberg begleitet die Pflegestützpunkte mit einer wissenschaftlichen Evaluation, welche sie in Auftrag gegeben hat. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) wird im Zeitraum von April 2011 bis Dezember 2012 diese Evaluation vornehmen.


Ihr Ansprechpartner:
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com