Elektronische Gesundheitskarte

Anschubfinanzierung läuft noch bis zum 30. September 2011

Bei Praxenausstattung mit Kartenlesegeräten liegt Baden-Württemberg in Spitzengruppe

Ende August waren in Baden-Württemberg bereits über 55 Prozent der Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie ermächtigte Ärzte und Institute mit Kartenlesegeräten ausgestattet. Einen ähnlich hohen Prozentsatz weisen nur die Pilotregion Nordrhein, Sachsen-Anhalt und Berlin auf. Bei den Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg liegt die Quote bei fast 70 Prozent. Die Anschubfinanzierung läuft noch bis zum 30. September 2011.

„Hier zeigt sich, dass die Zusammenarbeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg mit den Krankenkassen und ihren Verbänden gut funktioniert. Wir wünschen uns, dass die eGK nun ein gutes Stück vorankommt und nicht weiter torpediert wird. Wir möchten alle Ärzte auffordern, die Geräte bis Ende September 11 zu bestellen, um noch in den Genuss der einmaligen Förderung zu kommen“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg.

Der Schlüssel zum Erfolg der elektronischen Gesundheitskarte wird letztendlich die Akzeptanz bei den Versicherten sein. Dies ist am besten dadurch zu erreichen, dass Technik und Infrastruktur, welche durch die Versicherten genutzt werden, funktionieren. Diesen Nutzen muss der Versicherte deutlich erkennen können, dann ist eine erfolgreiche Einführung der eGK gewährleistet. Es gehört zur gemeinsamen Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, der Krankenkassen sowie der Leistungserbringer, den Nutzen für die Versicherten aufzuzeigen. Dieser Nutzen macht sich an der Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung, insbesondere der Arzneimittelsicherheit, fest. Die Vorteile der elektronischen Gesundheitskarte für die Versicherten und das gesamte Gesundheitswesen sind eindeutig. So werden sich die Kommunikations- und Versorgungsprozesse erheblich verbessern. Die Gesundheitskarte wird die Qualität der Versorgung steigern, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Systems verbessern und den Versicherten mehr Mitwirkung ermöglichen. Mit Hilfe der freiwilligen Notfalldaten soll in naher Zukunft eine schnellere Versorgung möglich sein. Der Aufwand wird geringer und die Information beim erstmaligen Kontakt zum Arzt besser sein.

„Die neue Karte kann zunächst kaum mehr als die alte, aber die Mehrwertdienste werden in Zukunft nach und nach freigegeben“, ist Walter Scheller überzeugt. „Wir müssen bei der eGK schneller vorankommen. Sorgfalt, Sicherheit und Qualität werden von uns dabei nicht aus dem Auge gelassen.“

Darüber hinaus wird die Gesundheitstelematik in den nächsten Jahren wichtige Instrumente liefern, um die ambulante und stationäre Versorgung in den ländlichen Räumen ökonomischer und effektiver zu gestalten. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung werden wir die medizinischen Versorgungsstrukturen weiter entwickeln und somit im Sinne des Versicherten weiter vorankommen.

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, Zehn Prozent ihrer Versicherten bis zum Ende des Jahres 2011 mit elektronischen Gesundheitskarten (eGK) auszustatten. Die Krankenkassen geben die eGK ab dem 1. Oktober 2011 an ihre Versicherten aus. Die neuen Karten sind mit den herkömmlichen Lesegeräten nicht lesbar. Bevor die Krankenkassen die neue eGK an ihre Mitglieder ausgeben, müssen deshalb bei den Leistungserbringern neue Lesegeräte (Kartenterminals) installiert werden. Das betrifft alle Arzt- /Zahnarzt und Psychotherapiepraxen sowie ermächtigte Ärzte und Institute im gesamten Bundesgebiet.

 


Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com