Verband der Ersatzkassen:

Krankenkassen und ihre Verbände fördern in Baden-Württemberg Selbsthilfe mit über 2,3 Millionen Euro

Stuttgart, 30.5.2012 – Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen im Land gemeinsam. Deren Aktivitäten müssen auf die gemeinsame Bewältigung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen ausgerichtet sein, von denen sie selbst oder als Angehörige betroffen sind. Die Voraussetzungen sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung verbindlich geregelt. Dieser kann hier  abgerufen werden. Zusätzlich können die Selbsthilfeorganisationen bei den einzelnen Krankenkassen individuelle Fördermittel für Projekte beantragen.

Walter Scheller, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen in Baden-Württemberg: „Die Landesorganisationen der Selbsthilfe erhalten von den Krankenkassen und ihren Verbänden in Baden-Württemberg über 500.000 Euro für das Jahr 2012. Bei den Selbsthilfekontaktstellen sind es über 550.000 Euro. Die Selbsthilfegruppen erhalten über 1,2 Millionen Euro für das Jahr 2012. Das Geld wird nach gut strukturierten Abläufen und für alle transparenten Förderkriterien verteilt, so dass das Geld dort ankommt, wo es den Betroffenen am meisten hilft, nämlich direkt bei den Selbsthilfegruppen.“

Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe kann in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen. Das Charakteristikum der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ist ihre Betroffenenkompetenz. Vor allem durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung in Gruppen schafft sie Akzeptanz bei betroffenen Menschen und ihren Angehörigen und ermöglicht niedrigschwellige Hilfestrukturen. Der Erfolg der Selbsthilfegruppen beruht vor allem auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder. Die Leistungen der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe basieren im Wesentlichen auf freiwilligem Engagement und Ehrenamtlichkeit.

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sowie die der Selbsthilfekontaktstellen durch vielfältige finanzielle Hilfen. Mit der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen tragen die Krankenkassen und ihre Verbände dem gestiegenen gesundheitspolitischen Stellenwert der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe Rechnung. Sie leisten damit ihren Beitrag zur Stärkung der Strukturen und der Planungssicherheit der Selbsthilfe.

Die Förderung der Selbsthilfe ist eine gesamtgesellschaftliche und damit eine Gemeinschaftsaufgabe aller Sozialversicherungsträger, der öffentlichen Hand sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Deshalb darf die finanzielle Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände nicht zu einem Rückzug der verantwortlichen Kostenträger führen. Vielmehr müssen sich der Bund, die Länder und die Gemeinden auch zukünftig maßgeblich an der infrastrukturellen Unterstützung und finanziellen Förderung der Selbsthilfe beteiligen. Die Selbstverwaltung nimmt jedenfalls ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und gestaltet die Versorgungswirklichkeit bedarfsgerecht und versichertennah.

Der Jahresbericht 2009/2010 der Arbeitsgemeinschaft GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Baden-Württemberg kann hier abgerufen werden.

 


Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com