Sonderausgabe des Ersatzkassenreports

Faktenpapier zur vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg vor Hintergrund des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes

Das vorliegende Faktenpapier der B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg wurde anlässlich der gemeinsamen Veranstaltung „Ein Jahr grün-rote Gesundheitspolitik in Baden-Württemberg“ am 21.6.2012 präsentiert. Ziel des vorliegenden Faktenpapiers ist es, analog zu den Faktenpapieren der Vorjahre, Zahlen, Daten und Fakten zur vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Situation und Gesetzgebung sachgerecht darzustellen. Das Augenmerk wird insbesondere auf die Umsetzung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) in Baden-Württemberg gerichtet.

Die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg ist unverändert gut. Das Land weist derzeit einen hohen Versorgungsgrad der Bevölkerung mit ambulanten ärztlichen Leistungen auf. Fakt ist: In den meisten Planungsgebieten herrscht aktuell Überversorgung – konkret sind über 95 Prozent der Planungsbezirke überversorgt und mit Zulassungsbeschränkung versehen. Nur in Einzelfällen kommt es im ländlichen Raum lokal begrenzt zu Versorgungsengpässen. Aber lesen Sie unter http://www.vdek.com/LVen/BAW/Presse/Laenderreport/index.htm

bitte selbst.

Hintergrund:

Zur Arbeitsgemeinschaft B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg gehören die Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Knappschaft sowie die Ersatzkassen.

Circa 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg vertrauen diesen Krankenkassen und sind bei diesen versichert. Die vier Krankenkassenarten Betriebs- und Innungskrankenkassen, Knappschaft sowie die Ersatzkassen bilden seit vielen Jahren eine einzigartige Kooperationsgemeinschaft, die es so nur in Baden-Württemberg gibt und die es sich zum Ziel gesetzt hat, gemeinsame Interessen und politische Positionen abzustimmen und dadurch Effizienzsteigerungen, Synergieeffekte und noch mehr Qualität für die Versicherten und Patienten zu erreichen.

Als zentrale Plattform wurde die B 52-Verbändekooperation-Geschäftsstelle geschaffen, welche die einzelnen Kooperationsfelder koordiniert. Zu den Aufgaben der B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg gehören die Entwicklung gesundheitspolitischer Positionen, so zum Beispiel anlässlich von Landtags- oder Bundestagswahlen. Die B 52-Verbändekooperation äußert sich darüber hinaus über Gesetze, wie das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG). Anlässlich der Umsetzung des GKV-VStG in Baden-Württemberg und anlässlich der vertragsärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg wurde von den Fachleuten des BKK Landesverbandes Baden-Württemberg, der IKK classic, der Knappschaft Regionaldirektion München sowie dem Verband der Ersatzkassen (vdek) Baden-Württemberg das vorliegende Faktenpapier erstellt. Darüber hinaus führt die B 52-Verbändekooperation Baden-Württemberg regelmäßig gemeinsame gesundheitspolitische Veranstaltungen durch. Aber auch regionale Versorgungsthemen im Land wie die Pflegestützpunkte, die Selbsthilfe, Kommunale Gesundheitskonferenzen, Disease-Management-Programme (DMP) werden strategisch und operativ besprochen.

 


Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com