Bundesweite Lieferausfälle bei Grippeimpfstoffen

Gesetzliche Krankenkassen in Baden-Württemberg fordern ausreichende Versorgung mit Impfstoffen in Arztpraxen

Die bundesweiten Lieferausfälle bei Grippeimpfstoffen sind auch auf den erhöhten Bedarf an Einzelpackungen zurückzuführen. Denn auf Betreiben der Impfstoffhersteller mussten Impfungen, die die gesetzlichen Krankenkassen über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus als Satzungsleistungen anbieten, aus dem bewährten Versorgungsweg über Großpackungen in der Arztpraxis ausgeschlossen werden. Darauf haben die gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg heute gemeinsam in Stuttgart hingewiesen. Da diese freiwilligen Leistungen in der Folge für jeden GKV-Versicherten neuerdings gesondert verordnet werden müssen, hat sich der Bedarf an Einzelpackungen bei Grippeimpfstoffen 2012 um bis zu 100.000 Packungen erhöht.

Wie sich zeigt, haben sich insbesondere die Impfstoffhersteller, die den erhöhten Bedarf an Einzelpackungen zu vertreten haben, nicht darauf eingestellt. Dies führt nun zu Lieferengpässen.

Zu der offensichtlich mangelhaften Produktionsplanung kommen Qualitätsprobleme bei Grippeimpfstoffen des Herstellers Novartis in der Schweiz, die dort zu einem Verkaufsstopp von bis zu 160.000 Impfdosen führten. Auch in Italien kam es zu einem generellen Verkaufsstopp der betreffenden Impfstoffe, in Deutschland wurden mehrere Chargen der Impfstoffe ebenfalls ganz aktuell vom zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zurückgerufen. Die Folge ist ein entsprechender Mehrbedarf vergleichbarer Impfstoffe bei ohnehin zu geringen Produktionskapazitäten der betreffenden internationalen Hersteller.

Es wird, so die gesetzlichen Krankenkassen im Südwesten weiter, bei alledem sehr deutlich, dass das Vertrauen des Gesetzgebers in die Fähigkeiten weltweit operierender Impfstoffhersteller ungerechtfertigt ist. Die unterschiedliche Handhabung gesetzlich vorgeschriebener und freiwilliger Impfleistungen der GKV gilt es zu vereinheitlichen und freiwillige Leistungen im Hinblick auf gesetzliche Herstellerabschläge den Pflichtleistungen gleich zu stellen. Hier ist der Gesetzgeber zu schnellem Handeln aufgerufen.

Diese gemeinsame Pressemitteilung wurde veröffentlicht von: AOK Baden-Württemberg, Verband der Ersatzkassen (vdek) – Landesvertretung Baden-Württemberg, BKK Landesverband Baden-Württemberg, IKK classic, Landwirtschaftliche Krankenkasse Baden-Württemberg, Knappschaft, Regionaldirektion München


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