Zur Forumsveranstaltung mit über 250 Hebammen hatte Sozialministerin Katrin Altpeter in das Irmgard-Bosch-Bildungszentrum nach Stuttgart eingeladen. Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen (vdek) erläuterte, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 134a SGB V mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen auf Bundesebene die entsprechenden Verträge schließt. Der Abschluss dieser Verträge über die Versorgung mit Hebammenhilfe hat für die Krankenkassen eine bindende Wirkung.
Worum geht es: Im Versorgungsbereich ambulante Hebammenhilfe nach § 134a SGB V fand bereits am 24./25.09.2015 ein Schiedsstellentermin mit jeweiligem Schiedsspruch statt. Gegenstand des Termins waren die Ausschlusskriterien für Geburten im häuslichen Umfeld. Diese wurden mit 5:4 zugunsten der GKV „geschiedst“. Außerdem ging es um die Umsetzung des Sicherstellungszuschlages zur Finanzierung der Haftpflichtversicherung mit Geburtshilfe. Dies wurde mit 8:1 zugunsten der GKV entschieden. Die bisherige Diskussion um den Erhalt des Berufsstandes bezog sich auf die stark gestiegene Haftpflichtversicherung. Betroffen sind all jene freiberuflich tätigen Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind. Dies sind ca. 4.000 Hebammen. Das heißt letztlich auch, dass Hebammen, die ausschließlich in der Geburtsvorbereitung oder im Wochenbett tätig sind, nicht von der Haftpflichtversicherung in Höhe von ca. 6.300 bis 8.000 Euro betroffen sind. Eine Haftpflichtversicherung ohne Geburtshilfe kostet zwischen 150,00 und 500,00 Euro im Jahr. Der vdek würde, wie alle anderen Kassenarten auch, diesen beinahe Komplettausgleich durch eine Umlage an den GKV-SV finanzieren. Für die Gesamt-GKV würde dies ein Haftpflichtfinanzierungsvolumen zwischen 15 Mio. und 20 Mio. Euro bedeuten, bei derzeit ca. 4.000 betroffenen Hebammen (ambulante Geburtshilfe) von insgesamt 17.897 Hebammen in Deutschland. Die Begründung der Schiedssprüche sowie die Protokolle wurden den Schiedsstellenmitgliedern am 12.11.2015 übermittelt. Damit beginnt die einmonatige Frist ggf. Klage gegen die Schiedssprüche beim Sozialgericht Berlin einzureichen.
Für den vdek sind im Sinne seiner Versicherten eindeutig formulierte Qualitätskriterien von großer Bedeutung. „Der Schutz und die Sicherheit unserer Versicherten dürfen nicht außer Acht gelassen werden.“ Die Hebammenverbände sind jedoch nicht bereit verbindliche Ausschlusskriterien für Hausgeburten zu konsentieren. So zum Beispiel der Verweis auf Kliniken bei Blutgruppen-Inkompatibilität (absolutes Ausschlusskriterium). Ein anderes Beispiel sind etwaige Gerinnungsstörungen (als sogenanntes relatives Ausschlusskriterium), Hier empfiehlt der vdek zum Beispiel ein fachärztliches Konsil, nach deren erfolgreicher Abklärung durch den Arzt die Geburt dann dennoch zu Hause durchgeführt werden kann. Auch bei Geburtshäusern sind diese Ausschlusskriterien seit vielen Jahren geregelt.
Für Frank Winkler sind Hebammen und Entbindungspfleger wichtige Akteure im Gesundheitswesen, welche „mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag für unser gutes Gesundheitswesen im Land leisten“. Nicht stehen lassen wollte er, dass es immer weniger Hebammen gebe. So betrug die Anzahl der Hebammen in Deutschland im März 2009: 15.274, im November 2015: 17.897.
Auch hinsichtlich der Gebühren machte Frank Winkler vom vdek deutlich, dass es in den Jahren 2007 bis 2015 mehrfache Gebührenanhebungen gegeben habe. Der Gebührenanstieg innerhalb von acht Jahren lag bei 38 Prozent.
Mit der Kampagne zur Stärkung der natürlichen Geburt stellt sich der vdek eindeutig auf die Seite der Hebammen, zumal Baden-Württemberg mit einer 33 Prozent Kaiserschnittrate noch über dem Bundesdurchschnitt von 31 Prozent liegt.
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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