„Weniger Bürokratie, mehr gegenseitiges Vertrauen, eine höhere Patientenzufriedenheit und eine stärkere Verantwortung der Pflegedienste, weil sie über Art und Umfang der Pflege mit entscheiden. Dies sieht unser gemeinsamer Modellversuch `Verordnung Häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 SGB V´ vor“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. „Was wir brauchen, ist mehr Mut zu weniger Bürokratie in der Pflege.“, so Walter Scheller weiter.
Die Hochschule Esslingen begleitete den Modellversuch wissenschaftlich im Rahmen einer Evaluation. Hierbei wurden Patientinnen und Patienten vor und nach dem Projekt hinsichtlich ihrer Zufriedenheit mit der häuslichen Krankenpflege befragt. Am Ende des Modellversuchs wurden auch die Pflegedienste und Ärzte in Telefoninterviews um ihre Bewertung gebeten. Die Ergebnisse wird Prof. Dr. Reinhold Wolke auf der heutigen Pressekonferenz in differenzierter Form vorstellen.
Seit dem 1. Juli 2014 bis heute lief mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und vier Pflegediensten von Caritas und Diakonie dieser Modellversuch zur Verordnung Häuslicher Krankenpflege (HKP) nach § 37 Abs. 2 SGB V. Rund 30 Ärzte erprobten mit vier ambulanten Pflegediensten für Ersatzkassenpatienten einen verschlankten Ablauf auf Muster 12, dem Formular für die Verordnung Häuslicher Krankenpflege.
Ziele dieses auf neun Monate angelegten Modellversuchs waren: Die Zusammenarbeit zwischen Arzt, Krankenkasse und Pflegedienst optimieren und den Verordnungsprozess vereinfachen. Es sollen weniger Rückfragen und eine stärkere Verantwortung der Pflegedienste möglich sein, die über Art und Umfang der Pflege mit entscheiden sollen. Erreicht werden soll ein abgekürztes Genehmigungsverfahren und damit weniger Verwaltungsaufwand. Nicht zuletzt soll damit eine höhere Zufriedenheit bei den Patienten erreicht werden und somit die Versorgung mit Krankenpflege im häuslichen Umfeld verbessert werden. Hierzu liefert der Abschlussbericht wichtige Erkenntnisse und Ansätze.
„Festzuhalten ist, dass die mit den Beteiligten gemeinsam durchgeführten Arbeitssitzungen konstruktiv und an Zielen orientiert waren, die eine Fortsetzung erfahren sollen. Wir werden die Ergebnisse und die daraus resultierenden Ergebnisse an die Bundesebene weitertragen, weil nur von dort aus weitere Schritte angegangen werden können. Mit einer Überarbeitung des derzeitigen Verordnungsformulars könnte meines Erachtens schon viel erreicht werden“, so Walter Scheller abschließend.
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com