Knapp zwei Millionen Euro gehen an landesweite Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen

Selbsthilfe ist ein unentbehrlicher Teil der Gesundheitsversorgung, meinen die Krankenkassen in Baden-Württemberg und beteiligen sich auch 2016 in hohem Maß an deren Finanzierung. Mit ihrer finanziellen Unterstützung würdigen die Kassen nicht nur die Selbsthilfearbeit an sich. Vielmehr ist die Förderung auch ein Ausdruck der Anerkennung einer unglaublich vielfältigen gesellschaftlichen Institution, die aus der Betreuungsarbeit nicht mehr wegzudenken ist.

Beachtliche Summen wurden bei der jüngsten Vergabesitzung für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe in Baden-Württemberg für das Jahr 2016 bewegt.

Für die insgesamt 72 Förderanträge von baden-württembergischen Selbsthilfeorganisationen bewilligten die Krankenkassenvertreter entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mehr als eine Million Euro, genau 1.088.637,43 Euro an Pauschalfördermitteln.

19 antragstellende Selbsthilfekontaktstellen im Land erhalten ebenfalls eine Unterstützung. Die GKV-Gemeinschaftsförderung Baden-Württemberg stellt ihnen Pauschalfördermittel in Höhe von insgesamt 779.512,59 Euro zur Verfügung.

Die Förderung der Selbsthilfe ist nach Meinung der Krankenkassen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sollten sich die öffentliche Hand, die anderen Sozialversicherungsträger und die private Krankenversicherung ebenfalls mit einem adäquaten Einsatz an ihr beteiligen.

Mehr Informationen über Förderungen und die Vergabemodalitäten gibt es im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de .

 

Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Baden-Württemberg entscheidet einheitlich und gemeinsam über die Förderung landesweit tätiger gesundheitsbezogener Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfekontaktstellen sowie regionaler Selbsthilfegruppen auf Grundlage des § 20 h SGB V. Mitglieder sind die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände im Land.

 

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com