Ersatzkassen im Land stocken Hospizunterstützung auf

Ersatzkassen im Land stocken Hospizunterstützung kräftig auf: 2,76 Millionen Euro für ambulante Hospizdienste in Baden-Württemberg

Die Ersatzkassen in Baden-Württemberg fördern die häusliche Sterbebegleitung im Land in diesem Jahr mit 2,76 Millionen Euro. Im Jahr 2015 waren es noch 2 Millionen Euro. Der Betrag ist gegenüber dem Vorjahr somit um mehr als 750.000 Euro gestiegen. Das Geld geht an insgesamt 145 ambulante Hospizgruppen im Land.

Die Gründe hierfür sind die wesentlich erweiterten Rahmenbedingungen für die ambulante Hospizförderung seit Januar 2016, die mit dem in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung von den Ersatzkassen entsprechend umgesetzt wurden (siehe hierzu auch Zum Hintergrund). Die Anzahl der Sterbebegleitungen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1.000 erhöht. Derzeit werden in Baden-Württemberg 6.187 Menschen (davon 5.920 Erwachsene und 267 Kinder) bis zum Tod begleitet.  

„Mit der ambulanten Hospizarbeit kann vielen Schwerstkranken der Wunsch erfüllt werden, die letzte Zeit des Lebens zu Hause zu verbringen.“, so Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. „Hierbei übernehmen gerade auch die rund 5.150 ehrenamtlich in den Hospizdiensten engagierten Menschen eine wichtige und anerkennenswerte gesellschaftliche Aufgabe. Für Versicherte ist die Hilfe kostenfrei. In allen Teilen des Landes stehen ambulante Hospizdienste zur Verfügung. Jede Ersatzkasse gibt ihren Versicherten dazu gerne weitere Auskünfte. Die häusliche Strebebegleitung ergänzt die ambulanten Angebote der medizinischen und pflegerischen Versorgung am Lebensende.“

Zum Hintergrund

Mit dem zum 1.1.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wurde unter anderem die ambulante Sterbebegleitung gestärkt. Neben der qualitativen Weiterentwicklung der vorhandenen Versorgungsangebote wurde auch deren finanzielle Förderung ausgeweitet. Seit 2016 werden nicht mehr nur die Personalkosten, sondern auch die Sachkosten der ambulanten Hospizdienste berücksichtigt. Damit werden beispielsweise auch Fahrtkosten, Mietzahlungen oder Kosten für Versicherungen der Hospizdienste angemessen bezuschusst.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com