Jahr 1 nach dem Versorgungsstärkungsgesetz

15 Gesetze müssen finanziert werden

Im Juli 2015 trat das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Auf das Messegelände Stuttgart hatte am 30. Januar die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg mit ihrem Präsidenten Dr. Klaus Baier eingeladen. Auf dem Podium waren der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich (CDU), Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Johannes Fechner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Ulrich Kuhn, Vorsitzender des PädNetzS eG sowie Frank Winkler, stellvertretender Leiter der Landesvertretung Baden-Württemberg, Verband der Ersatzkassen (vdek). Moderator Rainer Michael Gräter, Vorstand der Kreisärzteschaft Aalen, erkundigte sich bei den Diskutanten nach den persönlichen Auswirkungen des Gesetzes im jeweiligen Arbeitsumfeld. Hält das Versorgungsstärkungsgesetz was es verspricht und was bedeutet es tatsächlich in der Praxis für die verschiedenen Fachärzte und Verbände?

Michael Hennrich, MdB, stellte fest, dass man im Gesundheitswesen durchaus etwas bewegen könne und über Gestaltungsspielraum verfüge. Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen (vdek) entgegnete, dass die Verantwortlichen im Gesundheitswesen durchaus gestalten könnten, dies müsste für die Beitragszahler insgesamt aber auch finanziell verkraftbar sein. So seien in den letzten 15 Monaten 15 Gesetze beschlossen worden. Der vdek habe die voraussichtliche Finanzwirkung der aktuellen Gesetzgebung in der GKV für die Jahre 2016 bis 2020 berechnet. Nehmen die Finanzexperten des vdek die letzten sechs Gesetze näher in Augenschein, so koste das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ca. 4 Milliarden Euro, das Krankenhaus-Strukturgesetz inklusive der Änderungsanträge zum Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) 8,86 Milliarden Euro. Das Präventionsgesetz werde 2016 – 2020 etwa 1,3 Milliarden Euro in Anspruch nehmen, das E-Health-Gesetz 830 Millionen. Das Hospiz- und Palliativgesetz schlägt mit 1 Milliarde Euro zu Buche. „Insgesamt werden nach unseren Berechnungen der GKV in den nächsten fünf Jahren – ab 2016 – zusätzliche Ausgaben von 16 Milliarden Euro ins Haus stehen. Daraus ziehe ich den Schluss, dass bis 2020 die Zusatzbeiträge für die Mitglieder der GKV voraussichtlich pro Jahr um 0,2 – 0,3 Prozentpunkte steigen.“

Die im Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Maßnahmen (etwa Terminservicestellen, Zweitmeinung, Weiterbildung Allgemeinmedizin, Innovationsfonds, Delegation ärztlicher Leistungen, Strukturfonds Ziel und Zukunft et al.) müssten ihre Wirkung zunächst einmal entfalten, zumal erst wenige Monate vergangen sind. Das Versorgungsstärkungsgesetz soll auch zukünftig eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patienten auf hohem Niveau sicherstellen. Besonders im ländlichen Raum soll durch finanzielle Anreize und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen eine Optimierung erreicht werden. Dies soll mehr Landärzte in unterversorgte oder strukturschwache Regionen bringen, in denen sie gebraucht werden. Die hausärztliche Versorgung soll ebenfalls durch die Erhöhung der zu fördernden Weiterbildungsstellen gestärkt werden. Für Kommunen besteht eine Mitgestaltungsmöglichkeit durch Gründung medizinischer Versorgungszentren. Auch die Kassenärztliche Vereinigung wird in die Pflicht genommen. Es sollen Termin-Servicestellen eingerichtet werden, welche Versicherten mit Überweisungen in einem Zeitraum von vier Wochen einen Termin beim Facharzt vermitteln. Darüber hinaus steht das Versorgungsstärkungsgesetz auch für eine innovative Art der Versorgung. Ein Innovationsfonds von 300 Millionen Euro jährlich soll die Weiterentwicklung der Versorgung und deren Forschung fördern.

An die Politik gewandt, forderte Frank Winkler faire Wettbewerbsbedingungen für den Morbi-RSA. Ein wichtiger Fingerzeig, um die Funktionsfähigkeit des RSA zu bewerten, seien die Deckungsquoten bei den Krankenkassen. „Hier muss ich heute feststellen, dass sich diese ganz deutlich zum Nachteil für die Ersatzkassen entwickelt haben. Während die AOKen im RSA-Jahresausgleich 2014 ein Plus von 888 Millionen Euro ausweisen, verzeichnen die Ersatzkassen eine Unterdeckung von minus 433 Millionen Euro.“ Deshalb bat Frank Winkler den Abgeordneten Michael Hennrich, sich dem Thema RSA sehr schnell anzunehmen und zu handeln. Der Morbi-RSA müsse dort, wo er ganz offensichtlich dem Anspruch, die zentrale Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zu schaffen, nicht gerecht wird, entsprechend verändert werden.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com